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Google Analytics

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Clever Reach

Dies ist ein E-Mail-Marketingdienst.

Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Datenempfänger
   
  • CleverReach GmbH & Co. KG
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office@datenschutz-nord.de

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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AKDB Hauptverwaltung
Hansastraße 12-16
80686 München
Postfach 150 140
80042 München

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Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Stadt Vaihingen an der Enz
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Stadt Vaihingen an der Enz
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Europäische Union

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Vaihingen an der Enz
Drohne Vaihingen an der Enz
Vaihingen an der Enz
Bürgerserviceportal

Bitte beachten!

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der neuen Grundsteuerreform führt die Stadt Vaihingen an der Enz seit 2022 zwei Bodenrichtwerte.
Beachten Sie bitte zwingend den jeweils für Sie relevanten Stichtag, sowie Bodenrichtwert! 

In der Sitzung des Gutachterausschusses vom 16.05.2024 wurden Änderungen an verschiedenen Bodenrichtwertzonen, sowie dem Ortskern von Vaihingen vorgenommen.
Wir bitten um Beachtung. Ein Bodenrichtwert ist relevant für die Grundsteuer B. Der relevante Stichtag ist hier der 01.01.2022. Ihr jeweiliger Wert ist auf der Homepage von Boris-BW abrufbar.
Der andere Bodenrichtwert ist städtebaulich relevant. Dieser ist auf der Homepage der Stadt Vaihingen an der Enz, hier untenstehend, einsehbar.
Verwenden Sie für die Grundsteuer bitte ausschließlich den Wert, welcher auf der Homepage Boris-BW bereitgestellt wird.
Der „grundsteuerliche Bodenrichtwert“ und der „städtebauliche Bodenrichtwert“ können voneinander abweichen. Der Grund hierfür sind unterschiedliche Bemessungszeiträume.

Sollten Sie Fragen zu den Bodenrichtwerten haben wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Gutachterausschuss der Stadt Vaihingen an der Enz.

Sollten Sie Fragen zur Grundsteuer selbst haben wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Bietigheim-Bissingen.

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte für 2022 zum Stichtag 01.01.2023
Es wurden Zonenänderungen, sowie eine neue Aufteilung der Bodenrichtwertzonen im Ortskern von Vaihingen an der Enz zum Stichtag 16.05.2024 durchgeführt.

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß §196 BauGB die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2023 für das Stadtgebiet Vaihingen an der Enz einschließlich aller Stadtteile ermittelt und in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, zudem für die Gemeinde Sersheim und für die Stadt Oberriexingen ermittelt und in seiner Sitzung am 02.05.2023 beschlossen, des Weiteren für die Gemeinde Eberdingen einschließlich seiner Ortsteile ermittelt und in seiner Sitzung am 25.04.2023 beschlossen.

In einer Gutachterausschusssitzung wurden am 16.05.2024 Änderungen an verschiedenen Bodenrichtwertzonen aller Gemeinden beschlossen. Zudem Änderungen an den Bodenrichtwertzonen und Bodenrichtwerten des Ortskerns, sowie der beiden Mischgebiete Zone 1304 und 1305 in Vaihingen an der Enz. Die bisherige Aufteilung in 7 Zonen (Ortskern) und 2 Zonen (Mischgebiet) entfällt. Fortan gibt es die Zone „Ortskern“ mit einem Bodenrichtwert von 440 €/m², sowie die Zone „Ortskern-Mischgebiet“ mit 350 €/m².

Bodenrichtwerte werden für Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ermittelt.

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebiets, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungsstufe, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Im Folgenden werden die Bodenrichtwerte einschließlich der Erschließungskosten dargestellt. Es wurden außer dem Ortskern von Vaihingen an der Enz keine wertmäßigen Veränderungen vorgenommen.

Archiv Bodenrichtwertkarten & Tabellen

2023

2021

2020

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2016

2014

2012