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Vaihingen an der Enz
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Wir für Sie

Der Städtische Versorgungsbetrieb ist ein Eigenbetrieb der Stadt Vaihingen an der Enz und ist dem städtischen Tiefbauamt angegliedert. Er versorgt die Kernstadt und die 8 Stadtteile jährlich mit ca. 2 Millionen m³ Trinkwasser. Dieses Trinkwasser bezieht er aus eigenen Brunnen und Quellen und über den Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung. Abgegeben wird das Trinkwasser in der Regel als sogenanntes Mischwasser, bestehen aus ca. 60% Bodenseewasser und ca. 40 % Eigenwasser. Wo die Versorgung mit Mischwasser nicht möglich ist, wird auch nur Bodenseewasser abgegeben. So erhält die Kernstadt ihr Trinkwasser als Mischwasser aus Brunnen in der Kernstadt und in Roßwag sowie vom Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung.

Enzweihingen erhält sein Trinkwasser als Mischwasser aus einem Brunnen und einer Quelle sowie vom Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung. Die Versorgungsbereiche Kleinglattbach werden zum Teil von der Kernstadt aus mit Mischwasser und zum Teil mit Bodenseewasser versorgt. In Riet besteht das bereitgestellte Trinkwasser aus Mischwasser, aus eigenen Brunnen und Quellen sowie Bodenseewasser. Roßwag bekommt sein Trinkwasser als Mischwasser aus der Kernstadt. Die Ensinger erhalten teils Mischwasser aus der Kernstadt teils Bodenseewasser. Die Stadtteile Horrheim und Gündelbach werden komplett mit Bodenseewasser versorgt. Aurich bezieht sein Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen und über den Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung und gibt es als Mischwasser an seine Bürgerinnenn und Bürger ab.

Und noch ein paar Zahlen zum Städtischen Versorgungsbetrieb:

  • 8 Brunnen
  • 4 Quellen
  • 6 Pumpwerke
  • 6 Druckerhöhungsanlagen
  • 12 Hochbehälter
  • 2 Sammelbehälter
  • 1 Wasserturm
  • 4 Aufbereitungsanlagen
  • ca. 160 km Versorgungsleitungen
  • ca. 200 km Hausanschlussleitungen
  • 5.480 m³ durchschnittlicher Tagesverbrauch
  • ca. 17.000.000 € Bilanzsumme
  • ca. 2.000.000 € jährliche Investitionen

13 Mitarbeiter im Städtischen Versorgungsbetrieb hegen und pflegen zurzeit die Trinkwasserversorgung für ganz Vaihingen. Davon sind 6 Monteure, ein geprüfter Wassermeister und ein Ingenieur für den technischen Bereich zuständig. Weiter sind im kaufmännischen Bereich zwei Damen darauf bedacht, dass alles ordentlich verbucht wird.

Wassergebühren in den Jahren 2024 bis 2025

Zählergrundgebühr (Standard/Haushaltszähler Q3=4 bzw. Qn=2,5): Grundgebühr 36,00 € netto bzw. 38,52 € brutto jährlich

Verbrauchsgebühr: seit 01.01.2024 2,41 € netto bzw. 2,58 € brutto je m³   (bis 2023: 1,82 € netto bzw. 1,95 € brutto je m³)

Kaufmännische Sachbearbeitung:
Solveigh Setzer
Telefonnummer: 07042 18-307
Faxnummer: 07042 18-317
E-Mail schreiben

Die vollständige Übersicht über die Grund- und Verbrauchsgebühren können Sie der Wasserversorgungssatzung der Stadt Vaihingen an der Enz entnehmen.

Zur aktuellen Wasserversorgungssatzung gelangen Sie hier:

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung). (PDF-Dokument, 11,7 MB, 26.01.2024)

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) ab 01.01.2024. (PDF-Dokument, 162,11 KB, 28.12.2023)

Geprüfter Wassermeister:
Björn Künzel
Telefonnummer: 07042 18-255
Faxnummer: 07042 18-261
E-Mail schreiben

Wasserhärte / Wasseranalysen

Härtebereiche für Trinkwasser

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel ( Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG ) beschlossen.
Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten ( siehe Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Mai 2007, S. 600) .
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen ( was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage. Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche. Wie bisher haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich in Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.

Wasseranalsyse

Die Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsgebiet der städtischen Wasserversorgung werden mit verschiedenen Wässern unterschiedlicher Herkunft versorgt. Daher ist die Konzentration der Inhaltsstoffe unterschiedlich.
Unsere Kunden können sich hier über die Güte, Qualität und Bestandteile des hiesigen Trinkwassers informieren.