Landtagswahl am 8. März 2026
Die Neuwahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg findet am Sonntag (8. März 2026) statt. Die Wahlperiode des 17. Landtags endet regulär 2026.
Der Landkreis Ludwigsburg ist bei der Landtagswahl in folgende drei Wahlkreise eingeteilt:
Wahlkreis Nr. 12 Ludwigsburg:
Asperg, Kornwestheim, Ludwigsburg, Möglingen, Remseck am Neckar und Tamm
Wahlkreis Nr. 13 Vaihingen:
Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Markgröningen, Oberriexingen, Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim und Vaihingen an der Enz
Wahlkreis Nr. 14 Bietigheim-Bissingen:
Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Steinheim an der Murr und Walheim
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:
Wählen im Wahllokal
Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor (diese bekommen Sie per Post!).
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit.
Anschließend erhalten Sie einen Stimmzettel.
Mit diesen gehen Sie in die Wahlkabine.
Niemand soll sehen können, wen Sie wählen.
Die Wahl ist geheim. Es dürfen auch in der Wahlkabine keine Video oder Bildaufnahmen gemacht werden.
Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen.
Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.
Wählen per Briefwahl
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie beim Bürgeramt/Wahlamt rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Sollten Sie am Wahltag jedoch die Möglichkeit haben, wählen Sie bitte vor Ort im Wahllokal.
Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen.
Briefwahlunterlagen online anfordern: Briefwahlunterlagen hier anfordern
Die Unterlagen gehen Ihnen dann per Post zu, auf Wunsch auch an eine andere Adresse als Ihre Heimatanschrift, wenn Sie dies im Antrag angeben.
Briefwahlunterlagen per Post anfordern:
Sie müssen die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Den Antrag bitte ausreichend frankieren und senden an:
Stadt Vaihingen an der Enz
Wahlamt
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
Die Briefwahlunterlagen werden mit der Deutschen Post bzw. dem Amtsboten versandt.
Briefwahlunterlagen persönlich anfordern:
Sie müssen auch hier die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Stadt Vaihingen an der Enz
Bürgeramt
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
Wer persönlich kommt, kann während der Öffnungszeiten auch sofort wählen.
Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an wahlen@vaihingen.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Vaihingen an der Enz auch Ihr Geburtsdatum angeben.
Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versendet werden.



















