Bundestagswahl 23. Februar 2025
Wichtiger HINWEIS:
Bitte beachten Sie, das bei der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag die Abwicklung der Briefwahl an verkürzte Fristen gebunden ist. Sollten Sie die Möglichkeit haben, im Wahllokal vor Ort wählen zu können, nutzen Sie diese Option bitte bevorzugt. Andernfalls beachten Sie dringend den Postlaufweg bei der Briefwahl zum 21. Deutschen Bundestag.
Durch die Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten am 27.12.2024 finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag vorgezogen - am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.
Die Vorbereitungen für die Ausführung der vorgezogenen Bundestagswahl bei der Stadt Vaihingen an der Enz laufen auf Hochtouren.
Ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stehen zur Verfügung!
Die größte Herausforderung stellt bei dieser Wahl die Abwicklung der Briefwahl dar. Die Stimmzettel liegen voraussichtlich erst am 10. Februar 2025 vor. Die Briefwahlunterlagen werden nach Vorliegen der Stimmzettel schnellstmöglich versendet. Bitte denken Sie bei der Beantragung der Briefwahl an den Postlaufweg. Im Besonderen dann, wenn Sie sich Ihre Briefwahlunterlagen ins Ausland schicken lassen.
Sollten Sie am Wahltag die Möglichkeit haben, wählen Sie bitte vor Ort im Wahllokal.
Sie sind wahlberechtigt, wenn:
- die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz) der Bundestagswahl erfüllt werden
- Sie keine Betreuerin/keine Betreuer für Ihre sämtlichen Angelegenheiten brauchen
- Sie nicht gerichtlich vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind
und somit im Wähler-Verzeichnis stehen. Sie erhalten dann eine Wahl-Benachrichtigung per Post mit allen weiteren wichtigen Informationen zur kommenden Bundestagswahl.
Veranstaltungshinweis
Wählen im Wahllokal
Legen Sie zur Stimmabgabe im Wahllokal bitte die Wahl-Benachrichtigung vor (diese bekommen Sie per Post!).
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit.
Anschließend erhalten Sie einen Stimmzettel.
Mit diesen gehen Sie in die Wahlkabine.
Niemand soll sehen können, wen Sie wählen.
Die Wahl ist geheim. Es dürfen auch in der Wahlkabine keine Video oder Bildaufnahmen gemacht werden.
Wähler mit Beeinträchtigung können eine Hilfsperson hinzuziehen.
Das kann eine Vertrauens-Person sein oder eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahl-Helferinnen und Wahl-Helfer.
Wählen per Briefwahl
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie beim Bürgeramt/Wahlamt rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Sollten Sie am Wahltag jedoch die Möglichkeit haben, wählen Sie bitte vor Ort im Wahllokal.
Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen.
Briefwahlunterlagen online anfordern: Briefwahlunterlagen hier anfordern
Die Unterlagen gehen Ihnen dann per Post zu, auf Wunsch auch an eine andere Adresse als Ihre Heimatanschrift, wenn Sie dies im Antrag angeben.
Briefwahlunterlagen per Post anfordern:
Sie müssen die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Den Antrag bitte ausreichend frankieren und senden an:
Stadt Vaihingen an der Enz
Wahlamt
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
Die Briefwahlunterlagen werden mit der Deutschen Post bzw. dem Amtsboten versandt.
Briefwahlunterlagen persönlich anfordern:
Sie müssen auch hier die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Stadt Vaihingen an der Enz
Bürgeramt
Marktplatz 1
71665 Vaihingen an der Enz
Wer persönlich kommt, kann während der Öffnungszeiten auch sofort wählen.
Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an wahlen@vaihingen.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Vaihingen an der Enz auch Ihr Geburtsdatum angeben.
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins am 23. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen bis voraussichtlich Ende Januar zugestellt. Über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss wird dann spätestens am 30. Januar 2025 entschieden und die Stimmzettel werden voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 vorliegen.
Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versendet werden.