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Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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Clever Reach

Dies ist ein E-Mail-Marketingdienst.

Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • CleverReach GmbH & Co. KG
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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office@datenschutz-nord.de

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reCAPTCHA

Dies ist ein Dienst, der prüft, ob auf einer Site eingegebene Daten von einem Menschen oder von einem automatisierten Programm eingegeben werden.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr benötigt werden.

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Zugehörige Cookies
 

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  • hwdatenschutz_cookie_recaptcha
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
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AKDB HauptverwaltungHansastraße 12-1680686 MünchenPostfach 150 14080042 München
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Deutschland
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Datenempfänger
   

AKDB Hauptverwaltung
Hansastraße 12-16
80686 München
Postfach 150 140
80042 München

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Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vaihingen an der Enz
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Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vaihingen an der Enz
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Vaihingen an der Enz
Drohne Vaihingen an der Enz
Vaihingen an der Enz
Bürgerserviceportal

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll es Ihnen als Dienstleistungserbringer leichter machen, ihr Unternehmen anzusiedeln und (auch) grenzüberschreitende Dienstleistungen aufzunehmen und auszuüben.

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Vaihingen an der Enz sind folgende Dienstleistungen von der Richtlinie betroffen:

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00
  • Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich): 35 bis 200 s. KostenVO zum SpengstoffG
  • Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe:
    • Festgebühr: 118,70 zuzügl.
    • Wertgebühr: 1.000
  • Erlaubnis für den Ausschank: Straußwirtschaft gebührenfrei
  • Erlaubnis für Pfandleiher: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Erlaubnis für Schaustellungen von Personen: Zeitgebühr, Stundensatz: 47,50
  • Erlaubnis für Spielhallen:
    • Festgebühr: 285,00 zuzügl.
    • Wertgebühr: je Gerät ohne
    • Gewinnmöglichkeit: 100,00, mit
    • Gewinnmöglichkeit: 250,00
  • Erlaubnis für Versteigerungen:
    • Festgebühr: 118,70 zuzügl.
    • Wertgebühr: 1.000
  • Erlaubnis für Versteigerungen fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen: 100 bis 2.250 s. KostenVO zum SpengstoffG
  • Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen: Zeitgebühr, Stundensatz: 47,50
  • Gaststättenerlaubnis:
    • Festgebühr: 166,20 zuzgl.
    • Wertgebühr: Bewirtschaftete Fläche bis 50 qm: 400,00; über 50 qm bis 300 qm: 6,00 €/qm; über 300 qm: 5,00 €/qm
  • Gewerbeanmeldung: Festgebühr: 19,70
  • Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten:
    • Festgebühr: 63,30 zzgl.
    • Wertgebühr: Weihnachtsmärkte je Tag 40,00; Jahrmärkte je Tag 60,00; Spezialmärkte/Ausstellungen je Tag 80,00
  • Reisegewerbekarte:
    • Festgebühr: 102,90 zuzügl.
    • Wertgebühr: auf 1 Jahr befristet: 100,00; auf 2 Jahre befristet: 150,00; auf 3 Jahre befristet: 200,00; unbefristet: 400,00; Nachtrag eines Artikels oder einer Tätigkeit: 50,00
  • Schießstätten gewerblich betreiben: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Sondernutzungen an Straßen: Siehe Ziff. 1.7: Satzung und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
  • Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten:
    • Festgebühr: 47,50 zuzügl.
    • Wertgebühr: 1.500
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen:
    • Festgebühr: 79,10 zuzügl.
    • Wertgebühr: 1.500
  • Überwachungsbedürftiges Gewerbe: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Steuersachen: 10,00
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis:
    • Festgebühr: 47,50 € zuzgl.
    • Wertgebühr: 10 % des Flächenbetrages für die Gaststättenerlaubnis
  • Waffen oder Munition - Überlassen durch einen Waffenhändler: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50 €
  • Waffen- oder Munitionssachverständige - Erwerb oder Besitz von Schusswaffen: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Wanderlager - Anzeige: Zeitgebühr Stundensatz: 42,50

Wenn Sie eine dieser Dienstleistungen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Vaihingen an der Enz anbieten wollen, können Sie sich wenden an:

  • den Einheitlichen Ansprechpartner beim Landratsamt Ludwigsburg, Telefonnummer: 07141 144-2974, E-Mail oder
  • direkt an die Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz, Ordnungs- und SozialamtTelefonnummer: 07042 18-277, E-Mail

Die oben aufgeführten Verfahren können Sie bei der Stadt Vaihingen an der Enz auch über einen elektronischen Zugang beantragen. Diesen finden Sie unter: Virtuelle Poststelle zum Ordnungsamt

Bitte denken Sie daran, dass die virtuelle Poststelle ausschließlich für die oben aufgeführten Verfahren angeboten wird. Keinesfalls erfolgt eine Zugangseröffnung für das Widerspruchsverfahren. Über den Einheitlichen Ansprechpartner beim Landratsamt können Sie alle Informationen einholen und alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Der Einheitliche Ansprechpartner hat aber lediglich Lotsen- und Beratungsfunktion. Das bedeutet: Die Zuständigkeit für die beantragte Genehmigung bleibt wie gehabt bei den entsprechenden Behörden. Mehr zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie hier.