Stadtmagazin EINBLICK: Stadt Vaihingen an der Enz

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Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)

Online-Dienst für Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten via WebComponent

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AKDB Hauptverwaltung

Hansastraße 12-16

80686 München

Postfach 150 140

80042 München

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Stadt Vaihingen an der Enz

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Stadtmagazin EINBLICK

Seit August 2021 gibt die Stadt Vaihingen an der Enz ein eigenes Magazin heraus: Im Einblick berichten wir viermal im Jahr über unsere Arbeit, erklären Verwaltungsprozesse und bieten einen Blick hinter die Kulissen.

Der EINBLICK wird an alle Vaihinger Haushalte kostenlos verteilt. Zudem finden Sie auf dieser Seite alle Ausgaben als pdf-Dateien.

Sie wohnen in Vaihingen an der Enz, haben aber den EINBLICK noch nicht erhalten? Bitte schreiben Sie eine E-Mail unter Angabe Ihres Namen und Ihrer Adresse an diese Adresse.

Redaktionsstatut

1 Stadtmagazin

1.1 Die Stadt Vaihingen an der Enz gibt vier- bis sechsmal im Jahr ein Stadtmagazin unter dem Titel „Einblick“ heraus. Die Erscheinungstermine werden in einem Redaktionsplan jährlich neu vorgegeben. Das Magazin wird kostenlos an alle teilnehmenden Vaihinger Haushalte geliefert, liegt an mehreren Ausgabestellen aus und ist als Online-Dokument auf der städtischen Homepage www.vaihingen.de verfügbar.

1.2 Verantwortlich für den Inhalt ist die Stadt Vaihingen an der Enz in Person des/der Oberbürgermeisters*in.

1.3 Das Stadtmagazin hat die primäre Aufgabe, die Bürger*innen über das Kommunalgeschehen in der Stadt Vaihingen an der Enz zu informieren und dieses zu erklären.

1.4 Das Stadtmagazin ist ein Veröffentlichungsorgan der Stadt Vaihingen an der Enz und dient der Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Einwohnerschaft. Es ist nicht Teil der Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter des Stadtmagazins ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen.

1.5 Das Stadtmagazin besteht aus einem rein redaktionellen Teil. Es beinhaltet nichtamtliche Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde, ihrer Organe, Einrichtungen und Behörden. Dazu gehören etwa Ankündigungen von Veranstaltungen, Berichte von stattgefundenen Veranstaltungen, Informationstexte und Hintergrundinformationen.

1.6 Im Gemeinderat vertretene Parteien, Wählervereinigungen und Einzelstadträt*innen bekommen die Möglichkeit, unter der Rubrik „Stimmen aus dem Rat“ Beiträge zu veröffentlichen. Die einzelnen Beiträge enthalten das Partei- /Wählervereinigungslogo sowie Text. Der Beitrag darf für Fraktionen maximal 1000 Zeichen mit Bild beziehungsweise 1500 Zeichen ohne Bild lang sein. Einzelstadträt*innen erhalten für ihren Beitrag 600 Zeichen mit Bild beziehungsweise 1100 Zeichen ohne Bild. Für die zulässigen Inhalte siehe Ziffer 1.17.

1.7 Kirchen-, Verbands- und Vereinsnachrichten und Berichte anderer Einrichtungen werden im Stadtmagazin nicht veröffentlicht.

1.8 Leserbriefe oder Äußerungen einzelner Personen werden nicht veröffentlicht. Anlage 2 zu DS 27/22

1.9 Sämtliche Inhalte müssen einen örtlichen Bezug zu der Stadt Vaihingen an der Enz haben. Ferner müssen sie sachlich und meinungsfrei sein und dürfen keine Angriffe auf Dritte beinhalten.

1.10 Die Beiträge werden mit einem Autorenkürzel gekennzeichnet. Sollte ein Kürzel nicht gewünscht oder möglich sein, wird der Beitrag mit „red“ gekennzeichnet.

1.11 Um alle Geschlechter anzusprechen, wird die Schreibweise „*in/*innen“ gewählt. Beispiel: Freund*in / Bürger*innen.

1.12 Datums- und Zeitangaben werden wie folgt einheitlich geschrieben: Montag, 13. September 2021, 12 Uhr und Freitag, 10. Dezember 2021, 13.30 Uhr.

1.13 Die Beiträge müssen per Email an stadtmagazin@vaihingen.de geschickt werden.

1.14 Der Redaktionsschluss wird rechtzeitig intern bekannt gegeben.

1.15 Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

1.16 Die Redaktion Stadtmagazin übernimmt die redaktionelle Überarbeitung der eingereichten Beiträge. Sie behält sich vor, redaktionell die Texte zu verändern. Eine weitere Absprache mit den Autor*innen erfolgt in der Regel nicht. Lediglich Zitate können auf Wunsch dem/der Zitierten zur Freigabe vorgelegt werden.

1.17 Veröffentlichungsberechtigt sind zudem Fraktionen, Wählervereinigungen und Einzelstadträt*innen, die im Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz vertreten sind. Dafür wird die Rubrik „Stimmen aus dem Rat“ eingerichtet. Nimmt eine Fraktion beziehungsweise Vereinigung beziehungsweise ein*e Einzelstadträt*in dieses Recht nicht wahr, wird dies mit einem entsprechenden Stehsatz in dem zugewiesenen Seitenraum vermerkt.

1.17.1 Die Zuteilung der Fraktionen, Wählervereinigungen und Einzelstadträt*innen auf den Seiten wird rollierend aufgebaut.

1.17.2 Zulässig sind Beiträge, die sich auf die Darstellung der eigenen Ziele, Vorstellung und Projekte beschränken. Sie dürfen weder gegen die Gemeinde gerichtet sein noch Angriffe auf Dritte enthalten.

1.17.3 Zulässig sind knappe und sachliche Stellungnahmen der Fraktionen, Vereinigungen und Einzelstadträt*innen des Gemeinderats zu Angelegenheiten der Gemeinde. Dies gilt nicht in den drei Monaten vor einer Oberbürgermeister*in- oder Kommunalwahl, vor einer baden-württembergischen Landtags-, einer Bundes- oder Europawahl. Sollte der Anlage 2 zu DS 27/22 Einblick in dieser Karenzzeit erscheinen, werden in der Rubrik „Stimmen aus dem Rat“ keine Inhalte veröffentlicht.

1.17.3.1 Diese Stellungnahmen müssen sich auf den kommunalen Wirkungskreis der Fraktionen, Wählervereinigungen und Einzelstadträt*innen beschränken und dürfen nur Themen aufgreifen, für die der Gemeinderat zuständig ist, die Planungen und Aufgaben der Gemeinde betreffen oder sich auf Veranstaltungen mit kommunalpolitischem Inhalt beschränken.

1.17.4 Wahlaufrufe und –werbung, Stellungnahmen zu landes-, bundes- und europapolitischen Angelegenheiten sind nicht erlaubt. Unzulässig sind zudem Inhalte, die strafrechtliche oder zivilrechtliche Normen verletzen.

1.17.5 Ferner zulässig sind Gratulationen (ab dem 50. Geburtstag in Zehn-Jahres-Schritten, Hochzeiten, Geburten und Jubiläen), Danksagungen, Ehrungen und Nachrufe von Personen, die in Vaihingen an der Enz leben/lebten.

1.17.6 Die Redaktion Stadtmagazin behält sich vor, die eingereichten Beiträge redaktionell zu bearbeiten. Inhaltliche Änderungen werden mit den Beitragsstellern*innen abgestimmt.

1.17.7 Ferner gelten die Punkte 1.10, 1.11, 1.12, 1.14 und 1.15.

2 Geltungsumfang

2.1 Diese Vorschriften dürfen nicht über Anzeigen oder Einlagen in das Stadtmagazin umgangen werden.

3 Inkrafttreten

3.1 Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft