Denkmalschutz: Stadt Vaihingen an der Enz

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Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)

Online-Dienst für Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten via WebComponent

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AKDB Hauptverwaltung

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Denkmalschutz

Kulturdenkmale sind Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Sie tragen nicht nur zum attraktiven Erscheinungsbild einer Stadt bei. Sie legen auch ein beredtes Zeugnis von der geschichtlichen Entwicklung ihres Gemeinwesens ab. Sie vermitteln nicht nur Geschichte sondern sind Teil der Geschichte und ermöglichen es, Geschichte anzufassen.

Die Denkmalpflege sichert Denkmale als Zeugnisse vergangener Zeiten und Kulturen möglichst unverfälscht in ihrer vorhandenen Substanz, damit sie an nachfolgende Generationen als "echtes" Kulturerbe weitergegeben werden können. Die Denkmalschutzbehörden schützen und pflegen die Kulturdenkmale, überwachen deren Zustand und schützen sie vor Gefahren. Es geht nicht darum, die Denkmale in Museen umzuwandeln. Vielmehr sollen sie möglichst in ihrem Umfeld erhalten und genutzt werden. Das gilt nicht nur für Kirchen, Klöster und Schlösser, sondern vor allem für Wohnhäuser, Bauernhöfe, Handwerksgebäude, Industrieanlagen und militärische Liegenschaften. Die Stadt Vaihingen an der Enz als untere Denkmalschutzbehörde ist in diesem Zusammenhang für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes nach außen zuständig. Wir sind zum Beispiel für denkmalschutzrechtliche Genehmigungen sowie die Zustimmung zu Baugenehmigungen zuständig und sind erster Ansprechpartner für die Denkmaleigentümer. Die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Vaihingen an  der Enz ist innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft auch für die Denkmale in Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim zuständig. Insgesamt trägt sie daher die Verantwortung für über 470 Denkmale.

Denkmalrechtliche Genehmigung       

Sie wollen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vornehmen, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können? Diese Maßnahmen müssen von der unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Das gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht und ob es sich um Maßnahmen im Innenbereich oder an der Fassade bzw. dem Dach handelt. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in deren Umgebung.

Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen (Link zum Formular) (PDF-Datei)

Steuerliche Vorteile

Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige durch eine Bescheinigung der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde nachweist, dass die von ihm vorgenommenen Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und in Abstimmung mit der Bescheinigungsbehörde durchgeführt worden sind.

Zuschüsse/ Förderungen

Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.

Zuschussfähig sind Ausgaben, die

  • bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen,
  • zum Schutz und Pflege eines Denkmals erforderlich sind
  • die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren, nicht geschützten Objekten übersteigen.

Zuschüsse können Sie erhalten:

  • als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder sonstige zur Unterhaltung eines Kulturdenkmals verpflichtete Person
  • in bestimmten Fällen als Erwerberin oder Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders bedeutsames Bodendenkmal befindet.

Merkblatt des Landesamts für Denkmalpflege für Förderungen (PDF-Datei)