Sanierungsgebiete: Stadt Vaihingen an der Enz

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Online-Dienst für Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten via WebComponent

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Sanierungsgebiete

Seit über 50 Jahren fördert das Land Baden-Württemberg die städtebauliche Erneuerung in den Städten und Gemeinden des Landes. Die Städtebauförderung ist damit seit langem ein Motor der Innenentwicklung, die heute – aufgrund aktueller Themen wie Wohnungsknappheit, Klimawandel und Singularisierung – mehr denn je einen Fokus der Stadtentwicklung darstellt. Die Stadt Vaihingen an der Enz führt seit 1974 in unterschiedlichen Förderprogrammen des Landes erfolgreich Sanierungsmaßnahmen durch.

Laufende Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiet „Marktplatz“ in der Kernstadt

Am 21.10.2015 wurde die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Marktplatz“ vom Gemeinderat als Satzung beschlossen.

Nach einer städtebaulichen Grobanalyse durch die beauftragte Firma Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH und einem Antrag beim Land Baden-Württemberg auf Aufnahme ins Bund-Länder-Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASP) erhielt die Stadt Vaihingen am 16.03.2015 den Zuwendungsbescheid vom Regierungspräsidium Stuttgart mit einem Förderrahmen von zunächst 2,5 Millionen €.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 den Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB für das Gebiet „Marktplatz“ gefasst. Dieser wurde am 07.05.2015 im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Die Sanierungssatzung, ein Abgrenzungsplan zum Sanierungsgebiet sowie Planauszüge aus der Vorbereitenden Untersuchung stehen weiter unten zum Download bereit.

Desweiteren wurde das Sanierungsgebiet "Marktplatz" mit der 1. Änderung am 28.11.2019 und die 2. Erweiterung am 04.06.2020 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Diese Erweiterung steht ebenfalls zum Download bereit.

Da sich das Sanierungsgebiet Marktplatz mit Teilen des neuen Sanierungsgebiets „Enzaue /Häcker-Areal“ überschnitten hat, wurde die Teilaufhebung für den Überschneidungsbereich am 26.07.2023 vom Gemeinderat beschlossen.

Nach Aufstockung der Sanierungsfördermittel beträgt der Gesamtförderrahmen inzwischen 3,8 Millionen €. Die Förderperiode erstreckt sich derzeit bis 30.04.2024.

Ziel ist die Aufwertung des betreffenden Bereichs in der Vaihinger Innenstadt und damit verbunden die Stärkung der Gesamtstadt Vaihingen. Dies kann durch Unterstützung privater Investitionen sowie Investitionen der öffentlichen Hand, z.B. in den öffentlichen Raum oder öffentliche Gebäude, geschehen.

Als erstes Projekt wurde die Vaihinger Stadtbibliothek saniert und barrierefrei umgebaut. Sie wurde damit für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich gemacht, als wichtiger Baustein der städtischen Kulturlandschaft gestärkt und somit zukunftssicher ausgerichtet.

Der Adlerplatz wurde zur innerstädtischen Grünfläche mit Kinderspielplatz und öffentlichem Toilettenhäuschen umgebaut.

Derzeit laufen die Sanierungsarbeiten an den Verwaltungsgebäuden rund um den Marktplatz.

Auch der Marktplatz und die Markgasse sollen im Jahr 2024 neu gestaltet werden.

 

Förderung von privaten Maßnahmen:

Im Jahr 2020 hat die Stadt Vaihingen Fördergrundsätze aufgestellt, die es auch privaten Eigentümern ermöglichte von den Sanierungsfördermitteln zu profitieren.

Da das Sanierungsgebiet ausläuft, werden keine neuen Modernisierungsverträge geschlossen. Auf Anfrage können aber weiter Bescheinigungen für eine Sonderabschreibung nach §7 EStG ausgestellt werden.

Downloads:

Sanierungsgebiet „ENZAUE / Häcker-Areal"

Die Stadt Vaihingen an der Enz wurde im Juni 2022 mit dem Gebiet „Enzaue / Häcker-Areal“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen, ein Förderprogramm für städtebauliche Erneuerung und Entwicklung des Landes Baden-Württemberg. Ziel der Ausweisung dieses Sanierungsgebiets ist die Behebung struktureller, funktionaler und baulicher Missstände. Der Gemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung am 26.07.2023 das Sanierungsgebiet „Enzaue / Häcker-Areal“ beschlossen.

Die Dauer der Durchführung eines Sanierungsverfahrens beträgt ab Satzungsbeschluss einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren und kann bei Bedarf und Begründung auch durch einen neuen Beschluss verlängert werden.

Das Sanierungsgebiet „Enzaue/Häcker-Areal“ steht in engem Zusammenhang mit der im Jahr 2029 stattfindenden Gartenschau.

Weiterführende Informationen zur Gartenschau finden Sie hier.

 

Sanierungsziele: 

Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände werden bei der Sanierungsdurchführung folgende Sanierungsziele angestrebt:

- Aktivierung leerstehender, fehl- und mindergenutzter Flächen, insbesondere in den Bereichen des Häcker-Areals und des Weller-Areals, z. B. für Wohnungsneubau, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen und hochwertige Dienstleistungen. 

- Stärkung der Wohnfunktion durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien.

- Sanierung / Modernisierung privater Bausubstanz unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit und energetischer Anforderungen sowie Anpassung an den Klimawandel unter Beachtung der Gebäudestrukturen und der Gebäudegestalt.

- Klimaanpassung und Umsetzung von ökologischen Veränderungen, u. a. im Bereich der Energieeffizienz im Gebäudebestand, Reduzierung von Lärm, Belebung der Naturkreisläufe sowie Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur entlang der Enz, durch Herstellung und Erhalt sowie Ausarbeitung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen. Verbesserung der Erlebbarkeit und Erhöhung der ökologischen Durchgängigkeit der Enz.

- Stärkung und Erhalt der Funktionsfähigkeit der Innenstadt, insbesondere durch die Aufwertung des öffentlichen Raumes.

- Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadtbildprägender Gebäude.

- Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration in der Kernstadt als bedeutender Faktor der Daseinsvorsorge durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren.

- Anpassung an den demografischen Wandel, insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit bzw. -armut im öffentlichen Raum und zum generationengerechten Umbau von Bestandsgebäuden.

 

Kommunale Maßnahmen: 

Kommunale Maßnahmen im Bereich des Sanierungsgebiets sind vorallem im Bereich des Häcker-Areals (ehem. Leimfabrik) westlich der Enz geplant. Das Weller-Areal (u.a. das Gebäude in dem das Kinderhaus Sonnenkäfer untergebracht ist) soll neu überplant und genutzt werden. Der Pulverturm soll saniert werden und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Wegeverbindung über die Enz und zu den Enzgärten soll verbessert werden. Das Enzufer soll aufgewertet und renaturiert werden.

 

Förderung privater Maßnahmen: 

Um die Modernisierung privater Gebäude zu fördern, hat der Gemeinderat am 25.10.2023 Fördergrundsätze beschlossen, die den Eigentümerinnen und Eigentümern das Abrufen finanzieller Zuschüsse ermöglicht. Für Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet kann alterativ zu einer direkten Förderung, auch eine Bescheinigungen für eine Sonderabschreibung nach §7 EStG ausgestellt werden. Wir rufen Sie als Eigentümer auf, sich an diesem Prozess zur Aufwertung des Wohnumfelds, zur Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse und zur Gebäudemodernisierung zu beteiligen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sorgen für den Werterhalt Ihres Gebäudes!

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

  • Das Grundstück muss innerhalb des Sanierungsgebiets liegen (siehe Abgrenzungsplan)
  • Die Maßnahme entspricht den städtebaulichen Erneuerungszielen
  • Der Gebrauchswert des Gebäudes wird nachhaltig erhöht
  • Die Modernisierung ist umfassend (Gebrauchswert und Energieeffizienz des Gebäudes werden durch Beseitigung baulicher Missstände nachhaltig erhöht)
  • Öffentlich-rechtliche Bauvorschriften werden eingehalten
  • Die Durchführungs- und Gestaltungsauflagen des Denkmalamtes und der Stadt Vaihingen an der Enz werden eingehalten

Außerdem:

  • Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Vaihingen an der Enz
  • Mit der Maßnahme ist noch nicht begonnen worden

HÖHE DER FÖRDERUNG

Regelförderung:

Die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden gestaffelt nach Baukostenhöhe gefördert:

für die ersten   250.000 €                 20 %

für die zweiten 250.000 €                 10 %

für die dritten   250.000 €                  5 %

Die Förderung wird unabhängig vom tatsächlichen Aufwand auf maximal 87.500 € je Gebäude begrenzt, d.h., Baukosten von mehr als 750.000 € bleiben unberücksichtigt. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000,00 €.

Höherförderung:

(bei Gebäude die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen)

Die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden gestaffelt nach Baukostenhöhe gefördert:

für die ersten 250.000 €                 25 %

für die zweiten 250.000 €              15 %

für die dritten   250.000 €              10 %

Die Förderung wird unabhängig vom tatsächlichen Aufwand auf maximal 125.000 € je Gebäude begrenzt, d.h., Baukosten von mehr als 750.000 € bleiben unberücksichtigt. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000,00 €.

Abbruch von Gebäuden

Der mögliche Zuschuss für den Abbruch von Gebäuden beträgt maximal 100.000 € pro Gebäude.

 

BEISPIELE FÜR FÖRDERFÄHIGE MASSNAHMEN

  • Energetische Maßnahmen (Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dächern)
  • Austausch alter Fenster und Haustüren
  • Einbau einer neuen Heizungsanlage und/oder Warmwasserbereitung sowie der Anschluss an das Fernwärmenetz
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Erneuerung des Außenputzes, des Daches und der Dachrinnen
  • Beseitigung von Feuchteschäden im Mauerwerk
  • Erneuerung der Installationen im Gebäude (Elektro, Gas, Wasser, Abwasser)
  • Veränderung der Raumnutzung, der Größe und der Zugänglichkeit
  • Erneuerung von Böden, Wänden, Decken, Türen sowie Sanitäranlagen
  • Abbruchmaßnahmen

HINWEIS

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung, ob ein Zuschuss erteilt werden soll, obliegt dem Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz.

 

 

IHR WEG ZUR FÖRDERUNG

  1. Unverbindliches, kostenloses und persönliches Beratungsgespräch mit der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
  2. Einholung von Kostenvoranschlägen und ggfs. weiteren erforderlichen Unterlagen
  3. Abstimmung mit der Stadt und der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
  4. Schriftliche vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Vaihingen an der Enz zur geplanten Maßnahme
  5. Beauftragung der Firmen und Durchführung des Vorhabens
  6. Vorlage der Originalrechnungen und Auszahlung des Zuschusses gemäß des abgeschlossenen Vertrags (i.d.R. nach Baufortschritt)
  7. Abschluss und Abrechnung der Maßnahme

 

SANIERUNGSBETREUUNG

Als Sanierungsbetreuer wurde von der Stadt Vaihingen an der Enz die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH beauftragt.

 

IHRE ANSPRECHPARTNER:

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Hohenzollernstraße 12-14, 71638 Ludwigsburg

Ivica Lerota – Projektleiter städtebauliche Beratung

Tel.: 07141/16-757284

E-Mail: ivica.lerota@wuestenrot.de

 

Stadt Vaihingen an der Enz

Marktplatz 1, 71665 Vaihingen an der Enz

Frau Nicole Schwarz, Frau Cirsten Beyer

Tel: 07042/18-229 oder 07042/18-355

E-Mail: zuschusswesen@vaihingen.de

Downloads:

Erfolgreich durchgeführte und abgeschlossene Sanierungsgebiete

  • In der Kernstadt die Sanierungsgebiete LSP „Marktgasse / Pulverturm“, „Mühlstraße / Klingengasse“, „Kernstadt / Grabenstraße“
  • und die Sanierungsgebiete SE „Mühlstraße/Klingengasse“, „Kirchplatz“
  • sowie das Wohnumfeldprogramm „Im Graben“.
  • Das Sanierungsgebiet LSP in Horrheim.
  • Das Sanierungsgebiet LSP in Enzweihingen (I).
  • Das Sanierungsgebiet LSP in Enzweihingen (II).

Die Maßnahmen können insgesamt als äußerst erfolgreich für die Belebung und Gestaltung der Kernstadt und der Ortsteile bezeichnet werden.

Gefördert wurden:

  • Private Investitionen an Gebäuden wie Sanierungen und Instandsetzungen.
  • Investitionen in öffentliche Gebäude.
  • Investitionen in den öffentlichen Raum (z.B. Umgestaltung von Plätzen).

So waren z.B. neben den vielen privaten Haussanierungen als öffentliche Maßnahmen die Einrichtung des Bürgerbüros im Rathaus, das Bürgerzentrum in der Grabenstraße, die Eröffnung des Kinder- und Jugendtreffs in der Heilbronner Straße 12 und die Stadthallensanierung, ebenso wie viele Straßenumbauten in den Sanierungsgebieten, nur mit Hilfe der Sanierungsmittel finanzierbar.