Gestaltungsbeirat: Stadt Vaihingen an der Enz

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Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)

Online-Dienst für Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten via WebComponent

Verarbeitungsunternehmen

AKDB Hauptverwaltung

Hansastraße 12-16

80686 München

Postfach 150 140

80042 München

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gestaltungsbeirat

Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die gemeinderätlichen Gremien und die Verwaltung in Fragen der Architektur, der Freiflächengestaltung, der Stadtplanung und des Stadtbildes. Er begutachtet insbesondere Vorhaben von städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild. Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium und hat kein politisches Mandat.

Am 06. Mai 2019 hat in Vaihingen erstmals ein mobiler Gestaltungsbeirat getagt. Anlass war ein größeres Neubauprojekt in der Stadt. Der Gemeinderat hat im Folgenden entschieden, einen eigenen Gestaltungsbeirat einzurichten. Am 18. Dezember 2019 wurden die Geschäftsordnung beschlossen und die Beiräte berufen sowie die Beisitzer (Fraktionsvertreter/innen) benannt.

Gestaltungsbeiräte

  • Prof. Mathias Hähnig (Vorsitzender)
  • Dipl.-Ing. Stefan Helleckes (stellvertretender Vorsitzender)
  • Dipl.-Ing. Ute Michaelsen
  • Prof. Jens Wittfoht

Auszüge aus der Geschäftsordnung

§ 1 Aufgaben

Der GBR hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf ihre städte­baulichen, architektonischen, freiraum- und landschaftsplanerischen und gestalteri­schen Qualitäten zu prüfen und zu beurteilen. Er formuliert gegebenenfalls Hinweise und Kriterien zur Erreichung dieses Ziels.

§ 4 Zuständigkeiten des Beirates

Der GBR ist für Vorhaben im gesamten Stadtgebiet zuständig.
Der GBR beurteilt alle Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeu­tung für das Stadtbild oder einen Ortsteil prägend in Erscheinung treten. Dazu zählen u.a. bedeutsame Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Gebäuden sowie Neubauten in deren näherem Umfeld. Ebenso dazu zählen Vorhaben, die deutlich von umgebenden Gestaltungslösungen abweichen.

Vorgemerkte Sitzungstermine 2023

Die nächste öffentliche Sitzung findet am 27. Februar 2024 statt. Die weiteren Sitzungen sind für den 18. April 2024, 11. Juli 2024, 24. Oktober 2024 und 23.01.2025 geplant. Die öffentlichen Sitzungen beginnen in der Regel um 14.00 Uhr. Einzelheiten werden mindestens eine Woche davor bekanntgegeben.