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Vaihingen an der Enz
Drohne Vaihingen an der Enz
Vaihingen an der Enz
Bürgerserviceportal

Aktuelle Planungen/Bürgerbeteiligung

Hier finden Sie städtische Planungen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne oder sonstige Planungen) für die zur Zeit eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Details erfahren Sie, wenn Sie die einzelnen Planungen aufrufen.

Gegebenenfalls werden hier auch Planungen anderer Behörden, die die Stadt Vaihingen betreffen, dargestellt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Planungsträger.

Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung

Für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) schreibt das Baugesetzbuch (§3) eine Bürgerbeteiligung vor. Diese erfolgt in der Regel in 2 Stufen. Zunächst gibt es eine „frühzeitige Beteiligung“. Hierzu gibt es teilweise bereits einem Vorentwurf. Nach Ausarbeitung eines Entwurfes und Beschluss durch den Gemeinderat (GR) wird eine Offenlage durchgeführt. Bürger können im Rahmen der beiden Beteiligungen Anregungen (Änderungswünsche) vortragen. Über diese hat der Gemeinderat zu entscheiden (berücksichtigen oder nicht berücksichtigen). Eine Information der Bürger über die Entscheidung des GR erfolgt in der Regel nach Beendigung des Verfahrens.

Bei Fragen zu einzelnen Bauvorhaben oder Bauanträgen wenden Sie sich bitte an das Infocenter Bauen E-Mail.

  

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Flosch – Erweiterung, Villa Conradt“ in Vaihingen an der Enz

Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Flosch – Erweiterung, Villa Conradt“ gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 25.09.2025 maßgebend.
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 25.09.2025.
 

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die Villa Conradt baurechtlich abzusichern. Angestrebt wird eine wohnbauliche und / oder gewerbliche Nutzung. Ebenso erhalten werden sollen die Großbäume und die Gartenflächen – Parkanlage im Nahbereich der Villa. Die nördlichen Nebengebäude sollen abgerissen werden. Hier sollen weitere Stellplätze entstehen.

Wir weisen darauf hin, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 25.09.2025 wird mit Begründung vom 25.09.2025 im Internet auf der Homepage der Stadt Vaihingen unter der Internetadresse
www.vaihingen.de (Rathaus & Service > Bürgerbeteiligung > Laufende Bebauungsplanverfahren)
während der Dauer vom 05.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beim Bauverwaltungsamt Vaihingen an der Enz, Friedrich-Kraut-Straße 40, 71665 1. Obergeschoss, Planwand, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Sprechzeiten des Stadtplanungsamtes sowie des Bauverwaltungsamts:
Montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vaihingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung von Vaihingen an der Enz abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf verweisen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der vorgenannten Internetadresse eingestellt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Umwelt 
    „Schalltechnische Untersuchung“
  • Schutzgut Pflanzen und Tiere 
    „Relevanzprüfung Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG“
    „Untersuchung der Fledermäuse und Vögel unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes“

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen den Drucksachen der öffentlichen Sitzungen in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Bedenken/ Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Vaihingen, den 28.01.2026
Klaus Reitze
Bürgermeister

Dateien zum Download
Floscherweiterung Villa Conradt – Drucksache (PDF-Dokument, 110,06 KB, 25.09.2024)
Floscherweiterung Villa Conradt – Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1.007,35 KB, 29.01.2026)
Floscherweiterung Villa Conradt – Begründung (PDF-Dokument, 2,50 MB, 29.01.2026)
Floscherweiterung Villa Conradt – Begründung Anhang Relevanzprüfung Artenschutz (PDF-Dokument, 2,91 MB, 29.01.2026)
Floscherweiterung Villa Conradt – Begründung Anhang Untersuchung Fledermäuse und Vögel (PDF-Dokument, 2,02 MB, 29.01.2026)
Floscherweiterung Villa Conradt – Begründung Anhang Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 1,60 MB, 29.01.2026)
Floscherweiterung Villa Conradt – Begründung Anhang Auswertung frühzeitige Beteiligung (PDF-Dokument, 437,01 KB, 29.01.2026)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Quartier Am Ziegelgarten“ in Vaihingen an der Enz

Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Quartier Am Ziegelgarten“ gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 29.09.2025 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Vaihingen an der Enz und der Haupteigentümer möchten das Plangebiet zu einem hochwertigen, urbanen, modernen und zentrumsnahen Wohnquartier entwickeln. Für eine bestmögliche Entwicklung werden Architekturbüros aufgefordert, in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb mit architektonischer Vertiefungsrichtung Vorschläge auszuarbeiten. Für die Umsetzung des ausstehenden Siegerentwurfes bedarf es eines Bebauungsplanes. Zur Beschleunigung des Projektes wird das Bebauungsplanverfahren mit dem Einleitungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden bereits jetzt eingeleitet.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 29.09.2025 wird im Internet auf der Homepage der Stadt Vaihingen unter der Internetadresse www.vaihingen.de (Rathaus & Service > Bürgerbeteiligung > Laufende Bebauungsplanverfahren) während der Dauer vom 05.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beim Bauverwaltungsamt Vaihingen an der Enz, Friedrich-Kraut-Straße 40, 71665 1. Obergeschoss, Planwand, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Sprechzeiten des Stadtplanungsamtes sowie des Bauverwaltungsamts:
Montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vaihingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung von Vaihingen an der Enz abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf verweisen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der vorgenannten Internetadresse eingestellt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Pflanzen und Tiere
    „Relevanzprüfung Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG“

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen den Drucksachen der öffentlichen Sitzungen in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Bedenken/ Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Vaihingen, den 28.01.2026
Klaus Reitze
Bürgermeister

Dateien zum Download:
Quartier Am Ziegelgarten – Drucksache (PDF-Dokument, 268,69 KB, 29.01.2026)
Quartier Am Ziegelgarten – Geltungsbereich (PDF-Dokument, 357,55 KB, 29.01.2026)
Weitere Unterlagen:
Quartier Am Ziegelgarten -  Artenschutz Relevanzprüfung (PDF-Dokument, 1,65 MB, 29.01.2026)