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Vaihingen an der Enz
Drohne Vaihingen an der Enz
Vaihingen an der Enz
Bürgerserviceportal

Aktuelle Planungen/Bürgerbeteiligung

Hier finden Sie städtische Planungen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne oder sonstige Planungen) für die zur Zeit eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Details erfahren Sie, wenn Sie die einzelnen Planungen aufrufen.

Gegebenenfalls werden hier auch Planungen anderer Behörden, die die Stadt Vaihingen betreffen, dargestellt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Planungsträger.

Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung

Für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) schreibt das Baugesetzbuch (§3) eine Bürgerbeteiligung vor. Diese erfolgt in der Regel in 2 Stufen. Zunächst gibt es eine „frühzeitige Beteiligung“. Hierzu gibt es teilweise bereits einem Vorentwurf. Nach Ausarbeitung eines Entwurfes und Beschluss durch den Gemeinderat (GR) wird eine Offenlage durchgeführt. Bürger können im Rahmen der beiden Beteiligungen Anregungen (Änderungswünsche) vortragen. Über diese hat der Gemeinderat zu entscheiden (berücksichtigen oder nicht berücksichtigen). Eine Information der Bürger über die Entscheidung des GR erfolgt in der Regel nach Beendigung des Verfahrens.

Bei Fragen zu einzelnen Bauvorhaben oder Bauanträgen wenden Sie sich bitte an das Infocenter Bauen E-Mail.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Kolberger Straße“ in Vaihingen an der Enz

Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz hat am 23.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kolberger Straße“ gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 10.07.2024 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung
Verschiedene Erweiterungsabsichten mancher Eigentümer im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes, die nicht mit den Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Baulinienplanes „Zwischen Ensinger Weg und Steinbeisstraße“ von 1954 in Einklang zu bringen sind, geben den Anlass, durch eine neue Bebauungsplanaufstellung die gewünschten Erweiterungen zu ermöglichen und diese zugleich in einen städtebaulich sinnvollen und ortsangepassten Rahmen zu bringen. Damit wird dem Ziel der Innenentwicklung Rechnung getragen (§ 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB).
Wir weisen darauf hin, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Der Lageplan mit städtebaulichem Entwurf vom 10.07.2024 wird im Internet auf der Homepage der Stadt Vaihingen unter der Internetadresse während der Dauer vom 31.10.2024 bis einschließlich 06.12.2024 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beim Bauverwaltungsamt Vaihingen an der Enz, Friedrich-Kraut-Straße 40, 71665 1. Obergeschoss, Planwand, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Sprechzeiten des Stadtplanungsamtes sowie des Bauverwaltungsamts:
Montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vaihingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung von Vaihingen an der Enz abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf verweisen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der vorgenannten Internetadresse eingestellt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen den Drucksachen der öffentlichen Sitzungen in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Bedenken/ Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Vaihingen, den 24.10.2024
Uwe Skrzypek
Oberbürgermeister

Dateien zum Download:
Kolberger Straße - Geltungsbereich (PDF-Dokument, 321,76 KB, 28.10.2024)
Kolberger Straße - Drucksache  (PDF-Dokument, 114,81 KB, 28.10.2024)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Feuerwehr Roßwag“ in Vaihingen an der Enz – ST Roßwag

Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz hat am 23.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr Roßwag“ festgestellt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 30.10.2023/ 10.07.2024 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Vaihingen an der Enz hat ihren Hauptstützpunkt in der Kernstadt, an der Neuen Bahnhofstraße 2 und in jedem Teilort eine Abteilungs-Feuerwehr. In Roßwag ist diese in der Lugstraße 14 untergebracht. Das Gerätehaus in Roßwag ist in die Jahre gekommen und erfüllt seit langem nicht mehr die Anforderungen für eine moderne Feuerwehr. Der Altstandort kann nicht entsprechend aufgerüstet werden. Seit geraumer Zeit ist man auf der Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort. Als dann die Manfred-Behr-Straße 13 zum Verkauf stand, hat die Stadt zuerst mit einer Plausibilitätsprüfung die Grundstückseignung abgeprüft und anschließend zugegriffen. Das Grundstück liegt zentral und ist mit dem angrenzenden Kelterplatz und der Manfred-Behr-Straße gut erschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Stadt Vaihingen während der Dauer vom 31.10.2024 bis einschließlich 06.12.2024 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beim Bauverwaltungsamt Vaihingen an der Enz, Friedrich-Kraut-Straße 40, 71665 1. Obergeschoss, Planwand, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Sprechzeiten des Stadtplanungsamtes sowie des Bauverwaltungsamts:
Montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vaihingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung von Vaihingen an der Enz abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf verweisen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der vorgenannten Internetadresse eingestellt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Mensch
    „Schalltechnische Untersuchung“
    „Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung“
  • Schutzgut Umwelt
    „Geotechnischer Bericht“

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen den Drucksachen der öffentlichen Sitzungen in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Bedenken/ Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Vaihingen, den 24.10.2024
Uwe Skrzypek
Oberbürgermeister
 

Dateien zum Download:
Feuerwehr Roßwag - Drucksache (PDF-Dokument, 112,65 KB, 28.10.2024)
Feuerwehr Roßwag - Bebauungsplan mit Textteil (PDF-Dokument, 697,75 KB, 28.10.2024)
Feuerwehr Roßwag - Begründung (PDF-Dokument, 1,48 MB, 28.10.2024)
Feuerwehr Roßwag - Entwurfsplanung Feuerwehr (PDF-Dokument, 2,09 MB, 28.10.2024)
Feuerwehr Roßwag - Städtebaulicher Entwurf (PDF-Dokument, 111,68 KB, 28.10.2024)
Feuerwehr Roßwag - Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 3,34 MB, 28.10.2024)
Feuerwehr Roßwag - Schalltechnische Untersuchung Ergänzung (PDF-Dokument, 491,24 KB, 28.10.2024)
Feuerwehr Roßwag - Geotechnischer Bericht (PDF-Dokument, 5,62 MB, 28.10.2024)
Feuerwehr Roßwag - Abwägung 1. Offenlage (PDF-Dokument, 1,33 MB, 28.10.2024)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Steinle - Neufassung“ in Vaihingen an der Enz – ST Aurich

Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz hat am 23.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Steinle - Neufassung“ gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 01.08.2024 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan Steinle aus dem Jahr 1965 setzt ein Wohngebiet fest, das nach heutigem Maßstab weiteres Potential für Wohnflächen birgt. Durch die bisherigen Festsetzungen wird eine eingeschossige Wohnbebauung mit einer GRZ von 0,4 ermöglicht. Zudem gibt es Baulücken in dem Bereich. Um hier weitere Flächenpotentiale für die Wohnnutzung erschließen zu können, sollen die bisherigen Festsetzungen (GRZ, Baufenster, Geschossigkeit, etc.) geprüft werden.

Wir weisen darauf hin, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Der Abgrenzungsplan vom 01.08.2024 wird im Internet während der Dauer vom 31.10.2024 bis einschließlich 06.12.2024 veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beim Bauverwaltungsamt Vaihingen an der Enz, Friedrich-Kraut-Straße 40, 71665 1. Obergeschoss, Planwand, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Sprechzeiten des Stadtplanungsamtes sowie des Bauverwaltungsamts:
Montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vaihingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung von Vaihingen an der Enz abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf verweisen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der vorgenannten Internetadresse eingestellt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen den Drucksachen der öffentlichen Sitzungen in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Bedenken/ Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Vaihingen, den 24.10.2024
Uwe Skrzypek
Oberbürgermeister

Dateien zum Download:
Steinle-Neufassung - Drucksache (PDF-Dokument, 65,70 KB, 28.10.2024)
Steinle Neufassung - Geltungsbereich (PDF-Dokument, 594,63 KB, 28.10.2024)