Aktuelle Planungen/Bürgerbeteiligung
Hier finden Sie städtische Planungen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne oder sonstige Planungen) für die zur Zeit eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Details erfahren Sie, wenn Sie die einzelnen Planungen aufrufen.
Gegebenenfalls werden hier auch Planungen anderer Behörden, die die Stadt Vaihingen betreffen, dargestellt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Planungsträger.
Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung
Für die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) schreibt das Baugesetzbuch (§3) eine Bürgerbeteiligung vor. Diese erfolgt in der Regel in 2 Stufen. Zunächst gibt es eine „frühzeitige Beteiligung“. Hierzu gibt es teilweise bereits einem Vorentwurf. Nach Ausarbeitung eines Entwurfes und Beschluss durch den Gemeinderat (GR) wird eine Offenlage durchgeführt. Bürger können im Rahmen der beiden Beteiligungen Anregungen (Änderungswünsche) vortragen. Über diese hat der Gemeinderat zu entscheiden (berücksichtigen oder nicht berücksichtigen). Eine Information der Bürger über die Entscheidung des GR erfolgt in der Regel nach Beendigung des Verfahrens.
Bei Fragen zu einzelnen Bauvorhaben oder Bauanträgen wenden Sie sich bitte an das Infocenter Bauen E-Mail.
Ergänzende frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanentwurfs „ErlebnisWelt Markstein“ in Vaihingen an der Enz
Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz hat am 04.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „ErlebnisWelt Markstein“ gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, öffentlich auszulegen.
Die ersten Rückmeldungen zum Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplanverfahren „Erlebniswelt Markstein“ haben aufgezeigt, dass eine Erläuterung zum Projekt, zu den Unterlagen und zum Verfahrensstand notwendig ist. Diese zusätzlichen Unterlagen ergänzten die bisherigen Anlagen. Im Zuge dieser Ergänzung verlängert sich der Zeitraum für Rückmeldungen, um nach erfolgter Veröffentlichung die erforderliche Mindestlaufzeit der Auslegung einhalten zu können.
Wir weisen darauf hin, dass sich inhaltlich keine Änderungen ergeben haben. Alle bisher eingegangenen Stellungnahmen behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Erneute ergänzende oder weitergehende Stellungnahmen sind möglich.
Zielsetzung des Vorhabens:
Der Themenpark soll unter anderem ein Mittelalterdorf, Burganlagen, ein Bäderhaus, eine Indoorspielhalle, Gebäude für Restauration und Service, einen Reiterhof, eine Kleintieranlage und ein Übernachtungsquartier für Schulklassen enthalten. Des Weiteren sind Freianlagen wie Verbindungswege und Plätze, Parkierungsflächen, gärtnerische Freianlagen, Spielplätze und ein Teich geplant. Die Gestaltung der Erlebniswelt wird mit Fortschritt der Planung weitergeführt.
Wie im Drucksachentext der Aufstellung erläutert, wird für die Genehmigungsfähigkeit des Projekts die Aufstellung eines Bebauungsplans benötigt. Der dafür notwendige Aufstellungsbeschluss ist am 04.02.2026 vom Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gefasst worden.
Beiliegend zur Drucksache für die Aufstellung des Bebauungsplans war der dafür vorgesehene Geltungsbereich sowie ein Lärmgutachten zur ersten Abschätzung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung. Darin enthalten sind ebenfalls erste Abschätzungen von zu erwartenden Verkehren.
Die Planung der Erlebniswelt befinden sich im Anfangsstadium, qualifizierte Gutachten unter anderem zu Lärmentwicklung, Verkehr, Besucherzahlen, Betrieb sowie Auswirkungen auf Boden, Wasserhaushalt, Natur und Umwelt sind beauftragt und werden mit den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlichen Belange in die Planung und in die folgenden Verfahrensschritte mit aufgenommen. Vertieft untersucht werden neben den flächigen Auswirkungen ausdrücklich die Belange der näheren Nachbarschaft, genannt seien Auswirkungen auf die angrenzenden Wohngebiete zu Themen wie Lärm, Verkehr (An- und Abfahrten sowie Parkierungsthemen), Auswirkungen auf den Hungerbach (Wasserdargebot, Artenschutz und Biotopfunktion).
Im Parallelverfahren muss ebenfalls der Flächennutzungsplan als unverbindlicher Bauleitplan geändert werden.
In der Drucksache missverständlich dargestellt wird der Aufstellungsbeschluss zur Änderung dem Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft noch vorgeschlagen. Dieses stellt ein separates Verfahren dar. Hieraus erklärt sich auch der abweichende Geltungsbereich, der auf die schon vorhandenen Eintragungen zum Lärmschutz für einen zukünftigen Wohnungsbau-Schwerpunkt nord-westlich der Adenauerstraße reagiert.
Im weiteren Verfahren werden nach erfolgter Rückmeldung die Beiträge erfasst und ausgewertet und abschließend dem Gemeinderat zur Abwägung vorgestellt.
Nach Untersuchung der angemerkten Themen mit entsprechenden Gutachten und der Einarbeitung der Resultate in die Bauleitplanung wird diese dem Gemeinderat zum Beschluss zur Offenlegung vorgelegt. In dieser erhalten wieder die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, zur Planung Stellung zu nehmen. Je nach Relevanz der Stellungnahmen folgt entweder eine Überarbeitung oder der Vorschlag des Satzungsbeschluss
Die hier gegenständlichen Unterlagen werden im Internet auf der Homepage der Stadt Vaihingen unter der Internetadresse www.vaihingen.de (Rathaus & Service > Bürgerbeteiligung > Laufende Bebauungsplanverfahren)
während der Dauer vom 06.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beim Bauverwaltungsamt Vaihingen an der Enz, Friedrich-Kraut-Straße 40, 71665 1. Obergeschoss, Planwand, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Sprechzeiten des Stadtplanungsamtes sowie des Bauverwaltungsamts:
Montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vaihingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung von Vaihingen an der Enz abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf verwiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der vorgenannten Internetadresse eingestellt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen den Drucksachen der öffentlichen Sitzungen in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Bedenken/ Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Vaihingen, den 30.07.2026
Klaus Reitze
Bürgermeister
Dateien zum Download
3.4 Erlebniswelt Marktstein Verlängerung Offenlage - Öffentliche Beakanntmachung Amtsblatt (PDF-Dokument, 688,60 KB, 05.08.2026)
3.4 Erlebniswelt Marktstein Verlängerung Offenlage - Ergänzung der frühzeitgen Beteiligung (PDF-Dokument, 82,94 KB, 05.08.2026)
3.4 Erlebniswelt Marktstein Verlängerung Offenlage - Lageplan (PDF-Dokument, 567,87 KB, 05.08.2026)
3.4 Erlebniswelt Marktstein Verlängerung Offenlage - Begründung (PDF-Dokument, 304,44 KB, 05.08.2026)
3.4 Erlebniswelt Marktstein Verlängerung Offenlage - städtebaulicher Entwurf (PDF-Dokument, 563,51 KB, 05.08.2026)
3.4 Erlebniswelt Markstein Drucksache (PDF-Dokument, 119,52 KB, 19.06.2026)
3.4 Erlebniswelt Markstein Geltungsbereich (PDF-Dokument, 513,95 KB, 19.06.2026)
3.4 Erlebniswelt Markstein Schalltechnische Untersuchung (PDF-Dokument, 3,10 MB, 19.06.2026)



















