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Stadt Vaihingen an der Enz

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll es Ihnen als Dienstleistungserbringer leichter machen, ihr Unternehmen anzusiedeln und (auch) grenzüberschreitende Dienstleistungen aufzunehmen und auszuüben.

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Vaihingen an der Enz sind folgende Dienstleistungen von der Richtlinie betroffen:

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00
  • Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich): 35 bis 200 s. KostenVO zum SpengstoffG
  • Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe:
    • Festgebühr: 118,70 zuzügl.
    • Wertgebühr: 1.000
  • Erlaubnis für den Ausschank: Straußwirtschaft gebührenfrei
  • Erlaubnis für Pfandleiher: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Erlaubnis für Schaustellungen von Personen: Zeitgebühr, Stundensatz: 47,50
  • Erlaubnis für Spielhallen:
    • Festgebühr: 285,00 zuzügl.
    • Wertgebühr: je Gerät ohne
    • Gewinnmöglichkeit: 100,00, mit
    • Gewinnmöglichkeit: 250,00
  • Erlaubnis für Versteigerungen:
    • Festgebühr: 118,70 zuzügl.
    • Wertgebühr: 1.000
  • Erlaubnis für Versteigerungen fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen: 100 bis 2.250 s. KostenVO zum SpengstoffG
  • Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen: Zeitgebühr, Stundensatz: 47,50
  • Gaststättenerlaubnis:
    • Festgebühr: 166,20 zuzgl.
    • Wertgebühr: Bewirtschaftete Fläche bis 50 qm: 400,00; über 50 qm bis 300 qm: 6,00 €/qm; über 300 qm: 5,00 €/qm
  • Gewerbeanmeldung: Festgebühr: 19,70
  • Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten:
    • Festgebühr: 63,30 zzgl.
    • Wertgebühr: Weihnachtsmärkte je Tag 40,00; Jahrmärkte je Tag 60,00; Spezialmärkte/Ausstellungen je Tag 80,00
  • Reisegewerbekarte:
    • Festgebühr: 102,90 zuzügl.
    • Wertgebühr: auf 1 Jahr befristet: 100,00; auf 2 Jahre befristet: 150,00; auf 3 Jahre befristet: 200,00; unbefristet: 400,00; Nachtrag eines Artikels oder einer Tätigkeit: 50,00
  • Schießstätten gewerblich betreiben: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Sondernutzungen an Straßen: Siehe Ziff. 1.7: Satzung und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
  • Spiele mit Gewinnmöglichkeit gewerblich veranstalten:
    • Festgebühr: 47,50 zuzügl.
    • Wertgebühr: 1.500
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen:
    • Festgebühr: 79,10 zuzügl.
    • Wertgebühr: 1.500
  • Überwachungsbedürftiges Gewerbe: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde in Steuersachen: 10,00
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis:
    • Festgebühr: 47,50 € zuzgl.
    • Wertgebühr: 10 % des Flächenbetrages für die Gaststättenerlaubnis
  • Waffen oder Munition - Überlassen durch einen Waffenhändler: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50 €
  • Waffen- oder Munitionssachverständige - Erwerb oder Besitz von Schusswaffen: Zeitgebühr, Stundensatz: 42,50
  • Wanderlager - Anzeige: Zeitgebühr Stundensatz: 42,50

Wenn Sie eine dieser Dienstleistungen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Vaihingen an der Enz anbieten wollen, können Sie sich wenden an:

  • den Einheitlichen Ansprechpartner beim Landratsamt Ludwigsburg, Telefonnummer: 07141 144-2974, E-Mail oder
  • direkt an die Stadtverwaltung Vaihingen an der Enz, Ordnungs- und SozialamtTelefonnummer: 07042 18-277, E-Mail

Die oben aufgeführten Verfahren können Sie bei der Stadt Vaihingen an der Enz auch über einen elektronischen Zugang beantragen. Diesen finden Sie unter: Virtuelle Poststelle zum Ordnungsamt

Bitte denken Sie daran, dass die virtuelle Poststelle ausschließlich für die oben aufgeführten Verfahren angeboten wird. Keinesfalls erfolgt eine Zugangseröffnung für das Widerspruchsverfahren. Über den Einheitlichen Ansprechpartner beim Landratsamt können Sie alle Informationen einholen und alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Der Einheitliche Ansprechpartner hat aber lediglich Lotsen- und Beratungsfunktion. Das bedeutet: Die Zuständigkeit für die beantragte Genehmigung bleibt wie gehabt bei den entsprechenden Behörden. Mehr zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie hier.

http://www.vaihingen.de//rathaus-service/buergerservice/eu-dienstleistungsrichtlinien