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Stadt Vaihingen an der Enz

Gutachterausschuss

Seit Anfang 2019 bilden die Kommunen Vaihingen an der Enz, Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit dem Ziel, die gestiegenen Anforderungen der Aufgaben des Gutachterausschusses im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich zu erfüllen. Die Aufgaben werden von einer Geschäftsstelle mit Sitz in Vaihingen an der Enz wahrgenommen. Bis Ende 2018 hatte jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss, der dafür zuständig war, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, Bodenrichtwerte zu ermitteln und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dies geschieht nun auf interkommunaler Ebene. 

Als Leiterin der Geschäftsstelle Gutachterausschuss koordiniert Frau Karin Blücher die Zusammenarbeit.

Zum Aufgabengebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören u.a.:

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • Bereitstellung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren)
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung (anonymisiert)
  • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften

Der gemeinsame Gutachterausschuss ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine selbstständige und von staatlichen Weisungen unabhängige Einrichtung von ehrenamtlichen Gutachtern-/innen.

Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse und der Bewertungssachverständigen dar.

Sie enthält Informationen über:

  • Kaufverträge von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken
  • wertbeeinflussende Merkmale
  • abgeleitete Daten für die Wertermittlung

Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten. In der Regel erfolgt die Auskunft in Form von anonymisierten Vergleichsobjekten, die für eine konkrete Bewertungsfrage geeignet sind. 

Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen.

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 BauGB die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für das Stadtgebiet Vaihingen an der Enz einschließlich aller Stadtteile, für die Stadt Oberriexingen und für die Gemeinden Eberdingen und Sersheim ermittelt und in seiner Sitzung am 08.07.2021 beschlossen. Bodenrichtwerte werden für Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ermittelt. Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebiets, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungsstufe, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert. Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Die Bodenrichtwertkarten- und Tabellen können auf der Seite Bodenrichtwerte ortsteilbezogen abgerufen werden.

Verkehrswertgutachten

Wollen Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen, werden Gutachten angefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) bestimmen.

Derartige Gutachten werden für folgende Objekte erstellt:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

Verkehrswertgutachten beantragen (Link zum Formular (PDF-Datei))
Guteachterausschussgebührensatzung (Link zur Satzung (PDF-Datei))

Mitglieder (2022

Folgende Personen wurden für die Amtszeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 vom Gemeinderat zu Mitgliedern des Gutachterausschusses bestimmt:

Vaihingen an der Enz 2022

  • Gutjahr, Hans-Martin – Vorsitzender des Gutachterausschusses
  • Eberle, Helga
  • Essig, Thomas
  • Fröhlich, Brit
  • Hangstörfer, Erich
  • Leibfried, Stefan
  • Nonnenmacher, Armin
  • Rauschenberger, Frank
  • Vogelgsang, Raimund

Eberdingen 2022

  • Dertinger, Horst
  • Grözinger, Wolfgang
  • Mauer, Sabine - 1. Stellvertretende Vorsitzende des Gutachterausschusses

Oberriexingen 2022

  • Buck, Hans-Joachim
  • Fischer, Peter – 3. Stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses
  • Schmid, Armin

Sersheim 2022

  • Metzle, Rolf
  • Scheidl, Wilhelm - 2. Stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses
  • Sert, Bülent

Vertreter des Finanzamts

  • Grotz, Sabine
  • Bachmann, Karin (Stellvertreterin)
http://www.vaihingen.de//leben-wohnen/planen-wohnen/gutachterausschuss