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Stadt Vaihingen an der Enz

Personalrat

In den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben repräsentieren Personalräte die Beschäftigten und vertreten deren Interessen gegenüber den Dienststellenleitungen. Die Einrichtung, Tätigkeit und Beteiligung der Personalräte richtet sich nach dem Landespersonalvertretungsgesetz. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, verfügt der Personalrat über gesetzlich geregelte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte.

Bei der Stadt Vaihingen an der Enz gibt es einen hautamtlichen Personalratsvorsitzenden und mehrere ehrenamtlich tätige Personalräte.

http://www.vaihingen.de//rathaus-service/verwaltung/personalrat