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Stadt Vaihingen an der Enz

Aufgaben des Ortschaftsrates

Ortschaftsrät*innen und Ortsvorsteher*innen in Aurich, Ensingen, Enzweihingen, Gündelbach, Horrheim, Kleinglattbach, Riet und Roßwag

Ortschaftsrat

In Vaihingen an der Enz gilt die Ortschaftsverfassung, das bedeutet: In jedem Vaihinger Teilort gibt es eine örtliche Verwaltung und einen Ortschaftrat mit Ortsvorsteher*in. Die Mitglieder des Ortschaftsrats heißen Ortschaftsräte bzw. Ortschaftsrätinnen. Sie werden genauso wie die Gemeinderäte alle fünf Jahre von den Bürger*innen des jeweiligen Stadtteils gewählt. Der Ortschaftrat berät die örtliche Verwaltung. Der Gemeinderat muss in wichtigen örtlichen Angelegenheiten die Meinung der Vertreter*innen des Stadtteilgremiums berücksichtigen. Außerdem können die Ortschaftsräte für alle Angelegenheiten in ihrem Stadtteil Vorschläge machen.

Ortsvorsteher*in

Der Ortschaftsrat schlägt den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin vor. Der Gemeinderat wählt ihn. Er ist Vorsitzende*r des Ortschaftsrats. Ähnlich wie der Bürgermeister ist er für die Umsetzung der Entscheidungen des Ortschaftsrats zuständig. Außerdem leitet er die örtliche Verwaltung. Nähere Informationen zu den Aufgaben des Ortschaftsrates finden Sie in der Hauptsatzung unter der Ziffer 0.2 der Ortsrechtsammlung der Stadt Vaihingen an der Enz.

Im Ratsinformationssystem finden Sie alle Mitglieder der Ortschaftsräte mit Adressen und können die Tagesordnungen der Ortschaftsratssitzungen einsehen.

http://www.vaihingen.de//rathaus-service/ortschaftsraete/aufgaben