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Stadt Vaihingen an der Enz

Aufgaben Freiwillige Feuerwehr

Nach § 3 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg ist es Aufgabe jeder Gemeinde und damit auch die der Stadt Vaihingen an der Enz, auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Stadt Vaihingen an der Enz erfüllt diesen Auftrag, indem sie in allen neun Stadtteilen eine Abteilungsfeuerwehr unterhält, diese mit den jeweils erforderlichen Räumlichkeiten, Fahrzeugen und Geräten ausrüstet und die Angehörigen der Feuerwehr mit der notwendigen Dienst- und Schutzkleidung ausstattet und durch den Besuch von Lehrgängen, Abhaltung von Übungen usw. fortbildet.

Die Abteilungswehren sind organisatorisch zur Freiwilligen Feuerwehr Vaihingen an der Enz zusammen gefasst.

Aufgaben der Feuerwehr nach § 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg:

Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, z. B. auch bei Verkehrsunfällen, hat die Feuerwehr technische Hilfe zu leisten. Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Brandsicherheitsdienst, z. B. bei Veranstaltungen, beauftragt werden. Die derzeit ca. 300 Angehörigen der Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig, fachlich sehr gut ausgebildet und mit den erforderlichen Fahrzeugen, Geräten sowie persönlicher Schutzausrüstung und -kleidung ausgestattet.

Der Nachwuchsgewinnung dient die Einrichtung und Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr. Sie umfasst derzeit ca. 50 Jungen und Mädchen bis zum 18. Lebensjahr aus allen neun Stadtteilen. Die Verantwortlichen der Jugendabteilung organisieren für ihre Mitglieder abwechslungsreiche Übungen und Aktivitäten, um den dringend erforderlichen Nachwuchs für die aktive Wehr zu gewinnen. Die Alarmierung der Feuerwehr findet über den bekannten Notruf Telefonnummer: 112 statt. Dieser geht bei der Integrierten Leitstelle des Landkreises Ludwigsburg ein. Vor dort wird dann die Alarmierung der zuständigen Abteilung bzw. der erforderlichen Gruppen aus der Gesamtwehr zum Einsatzort veranlasst.

Was kann zur Verhütung von Brandfällen oder anderen Einsätzen jeder selbst tun?

Offenes Licht und Feuer:

  • Streichhölzer und Feuerzeuge sicher verschließen, um Kinder nicht in Versuchung zu führen.
  • Asche nicht in brennbare Behälter schütten, Metalleimer mit Deckel benutzen.
  • Öfen vom Fachmann aufstellen lassen, Abstand von Brennbarem halten.
  • Fondue - auf Spiritusflamme achten.
  • Vorsicht beim Umgang mit Kerzen.
  • Streichhölzer und Zigarettenkippen nicht achtlos wegwerfen - nie im Bett rauchen.

Elektrizität:

  • Leitungen und Geräte nur vom Fachmann installieren lassen.
  • Bedienungsanleitungen beachten.
  • Geräte nach Gebrauch ausschalten, am besten den Netzstecker ziehen.
  • Fritiergeräte - Vorsicht beim Umgang, niemals mit Wasser löschen.
  • Lampen - richtige Wattzahl beachten.
  • Heizdecken - vor dem Einschlafen abschalten.
  • Kaffeemaschine - nach Gebrauch Stecker ziehen.
  • Bügeleisen - Vorsicht beim Abstellen.

Bei Hobby und Freizeit:

  • Beim Grillen nicht mit Spiritus nachhelfen.
  • Vorsicht beim Umgang mit Flüssiggas. Flaschen nicht in Kellerräumen abstellen.
  • Beim Bohren und Nageln auf Elektroleitungen achten.
  • Schweißen und Löten ist nichts für Laien.
  • Kunststoffkleber und Lösungsmittel sind brand- und explosionsgefährlich.
  • Nicht an Elektroleitungen und Elektrogeräten herumbasteln.

Durch Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, z. B. durch Verwendung schwer brennbarer Baustoffe, Feuerschutztüren in Heizungskellern, Anbringen von Rauchmeldern sowie durch bereitgehaltene Geräte zur Brandbekämpfung, können die Gefahren für Menschen und Sachwerte entscheidend verringert werden.

Sind alle Einsätze der Feuerwehr kostenfrei?

Das Feuerwehrgesetz verpflichtet gemäß § 34 die Träger der Feuerwehren, für manche Einsätze die Kosten abzurechnen. Die Stadt Vaihingen an der Enz regelt dies in einer Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr. Kostenersatzpflicht besteht z. B. bei Verkehrsunfällen, bei mutwilligen Fehlalarmen, bei Leistungen der Feuerwehr die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.

http://www.vaihingen.de//rathaus-service/feuerwehr/aufgaben