Tempo runter für weniger Lärm!
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Stadtteilen berücksichtigen auch die Einhaltung der ÖPNV-Fahrpläne
Vaihingen Enz – Tempo 30 oder Tempo 40? Die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Stadtteilen sorgen für Diskussionen. Die unterschiedlichen Tempi sind aber notwendig, wie Ordnungsamtsleiter Florian Volz erklärt. Denn sie resultieren aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes und haben vor allem ein Ziel: Die Anwohner der Durchgangsstraßen in den Vaihinger Stadtteilen vor Lärm zu schützen! Immer wieder hatten Anwohner und Ortschaftsräte in den vergangenen Jahren Tempolimits in ihren Ortsdurchfahrten eingefordert – unter anderem im Leitbildprozess.
Die Stadtverwaltung Vaihingen Enz hat diese Forderungen aufgenommen und in Absprache mit allen Ortschaftsräten sowie nach diversen Gremienbeschlüssen stadtweit umgesetzt: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Lärmschutzmaßnahmen, die sich aus der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ergeben haben. Die ersten Schilder wurden Anfang Juli 2026 aufgestellt. Die Beschilderung liegt in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers, also dem Landratsamt. Die verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierungen erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde Vaihingen an der Enz. Die ersten Schilder wurden im Juli im Ortsteil Riet aufgestellt. Wann alle Schilder stehen werden, kann das Landratsamt noch nicht sagen.
Ziel der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes ist es, den Verkehrslärm für die Anwohner zu reduzieren. Gleichzeitig müssen aber auch die Interessen der Träger öffentlicher Belange – in diesem Fall besonders der öffentliche Personennahverkehr – berücksichtigt werden. „Jede Temporeduzierung wirkt sich ganz unmittelbar auf die Fahrzeiten der Buslinien und damit auf die Einhaltung des Fahrplans aus“, erklärt Florian Volz. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h stelle insofern eine Abwägung zwischen dem Anspruch der Bevölkerung auf Lärmschutz und den Interessen des ÖPNV und seiner Nutzer dar.
Lärmreduzierende Maßnahmen werden nur dort umgesetzt, wo Lärmgrenzwerte nachweisbar überschritten sind. Im Verlauf einer Ortsdurchfahrt sind die Lärmbelastungen unterschiedlich. Dies kann zur Folge haben, dass eine Temporeduzierung rein rechtlich nicht durchgängig für die gesamte Ortsdurchfahrt angeordnet werden kann. „Die daraus resultierenden unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen stellen daher keinen Flickenteppich dar, sondern sind ausschließlich als ein Beitrag zum Lärmschutz gegenüber den betroffenen Anwohnern zu werten.“
Die neuen Geschwindigkeitsbeschränkungen werden im Rahmen der mobilen Geschwindigkeitskontrollen regelmäßig überwacht. „Dies geschieht zum Schutz der Anwohner vor Lärm, nicht um die Stadtkasse zu füllen!“, so Volz.





















