Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Clever Reach

Dies ist ein E-Mail-Marketingdienst.

Verarbeitungsunternehmen

CleverReach GmbH & Co. KG
Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Germany

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
  • Marketing
  • Tracking akzeptieren
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Übertragenes Datenvolumen
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • E-Mail-Adresse
  • Nutzungsdaten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • CleverReach GmbH & Co. KG
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

office@datenschutz-nord.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_cleverreach
reCAPTCHA

Dies ist ein Dienst, der prüft, ob auf einer Site eingegebene Daten von einem Menschen oder von einem automatisierten Programm eingegeben werden.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Tracking akzeptieren
  • Bot-Schutz
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Browser-Sprache
  • Javascript-Objekte
  • Browser-Plug-Ins
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Auf der Seite verbrachte Zeit
  • Klickpfad
  • Besucherverhalten der Website
  • Benutzereingabe
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Daten werden gelöscht, sobald sie für die Bearbeitung nicht mehr benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_recaptcha
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Online-Dienst für Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten via WebComponent
Verarbeitungsunternehmen
AKDB HauptverwaltungHansastraße 12-1680686 MünchenPostfach 150 14080042 München
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Antragstellung für Verwaltungsleistungen im Ausländerwesen

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Web-Component

  • Session Storage

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Referrer-URL

  • Geräte-Informationen

  • Antragsdaten
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   

AKDB Hauptverwaltung
Hansastraße 12-16
80686 München
Postfach 150 140
80042 München

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vaihingen an der Enz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Vaihingen an der Enz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Vaihingen an der Enz
Drohne Vaihingen an der Enz
Vaihingen an der Enz
Bürgerserviceportal

Döschen enthielt nie Polonium

icon.crdate05.04.2026

Update 16.4.: Analyse des Umweltministeriums zum verdächtigen Fund abgeschlossen

Update 16.4.20206 / Pressemitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Fundstück erhielt zu keinem Zeitpunkt Polonium-210


Vaihingen - Das Behältnis, das am Ostersonntag in einem Garten gefunden wurde, enthielt zu keinem Zeitpunkt radioaktives Polonium-210. Das haben mehrere radiologische Messungen und Analysen des Inhalts des Behältnisses ergeben.

Kein Blei nachgewiesen
Parallel zu einer ersten Messung wurde in der vergangenen Woche eine zeitaufwändige Elementanalyse auf Blei gestartet. Polonium-210 hat eine Halbwertszeit von etwa 138 Tagen, so dass bei einer sehr alten Probe Polonium-210 komplett zu stabilem Blei-206 zerfallen wäre. Wäre also Blei nachweisbar, wäre das ein Hinweis darauf, dass sich zu einem früheren Zeitpunkt Polonium-210 in dem Behältnis befunden haben könnte. Das nun vorliegende Ergebnis zeigt aber, dass das nicht der Fall ist.

Keine Alpha-Strahlung messbar
Das gefundene Behältnis war mit einem Etikett versehen, das vermuten ließ, dass sich der radioaktive Stoff Polonium-210 in dem Behältnis befinden könnte. Da es sich bei Polonium-210 um einen Alphastrahler handelt, ist Polonium-210 messtechnisch nur schwer nachweisbar. Zunächst wurde der Inhalt generell auf Alpha-Strahlung ausgemessen. Das Ergebnis zeigte, dass von dem Inhalt des Behältnisses keine Alpha-Strahlung ausging. Damit konnte zu einem relativ frühen Zeitpunkt ausgeschlossen werden, dass sich im Inhalt des Behältnisses aktuell Polonium-210 befindet.

Analysen durch das Landeskriminalamt
Aufgrund aller vorliegender Ergebnisse radiologischer Messungen und Analysen ist
festzuhalten, dass von dem Inhalt des Behältnisses zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr durch radioaktive Stoffe ausging. Ergänzende Analysen, die beim Landeskriminalamt durchgeführt wurden, ergaben keine Hinweise auf andere gesundheitsschädliche Stoffe. Weitere Ermittlungen erfolgen durch das zuständige Polizeipräsidium.

 

Update 9.4.

Inhalt ist kein Polonium!

Verdächtiges Döschen: Untersuchung des Umweltministeriums auf Alphastrahlung war negativ

Vaihingen an der Enz – In dem verdächtigen Döschen, das am Ostersonntag in einem Vorgarten in Vaihingen an der Enz gefunden wurde, war kein Polonium-210. Das hat das baden-württembergische Umweltministerium mitgeteilt.

Ursprünglich war zur Bestimmung des Inhalts eine aufwendige Alpha-Spektrometrie geplant. Allerdings haben sich die Experten dazu entscheiden, das Döschen zu öffnen und den halbflüssigen Inhalt generell auf Alphastrahlung zu untersuchen. Das Ergebnis: Es konnten keinerlei Alphastrahlen gemessen werden. Damit scheidet auch Polonium als Inhalt aus.

Eine weitere Analyse soll nun noch zeigen, ob das Behältnis mit der ungefähren Aufschrift „Polonium-210“ irgendwann einmal diesen Stoff enthalten hat.

Ist auch dies geklärt, kann der Kunststoffbehälter zurück an die Polizei gehen, die ihn weiter kriminaltechnisch untersucht und auch den Inhalt weiter analysiert. Die Polizei übernimmt die Ermittlungen, wer das Döschen beschriftet und in dem Garten abgelegt hat.

> Pressemitteilung des Umweltministeriums (PDF-Dokument, 133,66 KB, 09.04.2026)

UPDATE zum Strahlenschutzeinsatz 
7.4. 2026

Erste Plausibilitätsbetrachtungen des Umweltministeriums ergeben keine Hinweise auf Polonium-210 – Alpha-Spektrometrie soll Gewissheit bringen

Vaihingen an der Enz – Das im Garten einer Wohnsiedlung in Vaihingen an der Enz gefundene verdächtige Döschen enthält wahrscheinlich kein Polonium-210. Das ergab die erste Plausibilitätsprüfung des baden-württembergischen Umweltministeriums. Der Inhalt wird nun mithilfe einer aufwendigen Alphaspektrometrie weiter analysiert. Das kann eine Woche dauern.

Ein Großaufgebot von Feuerwehr, Rettungskräften und Polizei hatte am Ostersonntag im Wohngebiet Am Wolfsberg für Verunsicherung gesorgt. Gegen 16.30 Uhr hatten Anwohner ein Behältnis in ihrem Garten gefunden, das mit dem ungefähren Namen des radioaktiven chemischen Elements beschriftet war. Zur potenziellen Gefahrenabwehr wurde daraufhin ein Strahlenschutzalarm ausgelöst: 140 Feuerwehrleute aus dem gesamten Landkreis, darunter zahlreiche speziell geschulte Einsatzkräfte, sicherten und untersuchten den Behälter in Schutzkleidung. Messungen vor Ort ergaben keine erhöhte Strahlenbelastung – weder am Behältnis selbst, noch in der Umgebung des Fundortes. Die Anwohner wurden zunächst medizinisch untersucht, konnten dann aber in ihr Haus zurückkehren.

Das Umweltministerium sorgte sodann für den sicheren Abtransport des Döschens. Eine noch am Ostermontag durchgeführte erste Plausibilitätsprüfung ergab, dass es sich bei dem Inhalt eher nicht um den gefährlichen Stoff handelt, auf den die Aufschrift zunächst hindeutete. Für die messtechnische Verifizierung wird das gefundene Kunststoff-Döschen nun in eine Messeinrichtung gebracht.  Dort führen Experten eine aufwendige Alphaspektrometrie durch. Das Ergebnis wird in circa einer Woche erwartet.

Derweil hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen, wie das Döschen in den Garten gelangt sein könnte. Sollte der Verursacher ausfindig gemacht werden, kann er gegebenenfalls zur Kostendeckung des Einsatzes herangezogen werden. Mitarbeiter des kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg haben das Behältnis bereits auf Spuren untersucht.

6.4.2026

Umweltministerium untersucht verdächtigen Gegenstand 

Vaihingen an der Enz - Entwarnung! Ein Großaufgebot von Feuerwehr, Rettungskräften und Polizei im Wohngebiet Am Wolfsberg hat am Ostersonntag in Vaihingen an der Enz für Verunsicherung gesorgt. Doch für die Bevölkerung bestand zu keiner Zeit eine Gefahr. Das verdächtige Fläschen wird nach Ostern vom baden-württembergischen Umweltministerium untersucht. Die Polizei ermittelt derweil, wie das Behältnis in dem Garten gelangt sein könnte.

Gegen 16.30 Uhr hatten zwei Anwohner das verdächtige Fläschchen in ihrem Garten gefunden, das mit dem ungefähren Namen eines Gefahrenstoffs beschriftet war. Zur potenziellen Gefahrenabwehr wurde daraufhin ein Strahlenschutzalarm ausgelöst: 140 Feuerwehrleute aus dem gesamten Landkreis, darunter zahlreiche speziell geschulte Einsatzkräfte, sicherten und untersuchten den Behälter in Schutzkleidung. Messungen vor Ort mit speziellen Detektoren ergaben keinerlei erhöhten Werte – weder am Behältnis selbst, noch in der Umgebung des Fundortes. Die Anwohner konnten in ihr Haus zurückkehren. Prophylaktisch vorgenommene medizinische Untersuchungen hatten keine Auffälligkeiten ergeben. 

Das Gefäß wurde noch am Abend von Experten des baden-württembergischen Umweltministeriums abtransportiert und vorerst sicher asserviert. Nach den Feiertagen wird es geöffnet, gegebenenfalls dekontaminiert und entsorgt. Erst dann wird feststehen, ob sich eine gefährliche Substanz darin befindet.

Für die Anwohner des Wohngebiets bestand zu keiner Zeit eine Gefahr. Oberbürgermeister Uwe Skrzypek-Muth dankte den Einsatzkräften für ihren speziellen Oster-Einsatz. Wichtig sei bei einem solchen Alarm, für alles gerüstet zu sein, aber auch besonnen zu reagieren. Für die Bürgerinnen und Bürger sei es beruhigend zu wissen, dass im Fall der Fälle verlässliche Abläufe für größtmögliche Sicherheit sorgten.