Änderung für Bauherren und ihre Nachbarn
Novellierung der Landesbauordnung soll Baugenehmigungsverfahren beschleunigen – Nur direkt betroffene Nachbarn werden informiert
Vaihingen - Die Änderung der Landesbauordnung vom November 2023 bringt wichtige Änderung für Bauherren, Architekten und Angrenzer in baurechtlichen Verfahren mit sich. Zum einen werden alle für das Baugenehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen künftig in elektronischer Form eingereicht. Und zwar nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei der zuständigen Baurechtsbehörde.
Außerdem wurde die so genannte Angrenzerbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren in eine Angrenzerbenachrichtigung geändert. Demnach müssen Nachbarn künftig nur noch dann über Bauvorhaben informiert werden, wenn eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von den Vorschriften des öffentlichen Baurechts erteilt werden soll, die zumindest auch dem Schutz des betroffenen Nachbarn dient. Hierunter fallen beispielsweise Verstöße gegen Abstandsflächenvorschriften oder die Überschreitung nachbarschützender Baugrenzen. Dies ist allerdings in der Praxis meist nicht der Fall. Auch in Bereichen ohne Bebauungsplan (insbesondere unbeplanter Innenbereich) werden die meisten Verfahren ohne Benachrichtigung ablaufen. Wurden also bislang die Eigentümer aller angrenzenden Grundstücke pauschal über Bauvorhaben informiert, beschränkt sich die Angrenzerbenachrichtigung künftig auf Nachbarn, deren schutzwürdigen Rechten durch das Vorhaben unmittelbar tangiert sind. In diesem Fall werden Angrenzer innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen durch die Baurechtsbehörde informiert. Die jetzige Regelung gilt bereits in 14 Bundesländern und soll dazu beitragen, baurechtliche Verfahren zu beschleunigen und unberechtigte Einwendungen zu reduzieren.
Damit Nachbarn dennoch eine Rechtsschutzmöglichkeit bleibt, wird die Baugenehmigung seit der Gesetzesnovelle auch Angrenzern oder sonstigen Nachbarn zugestellt, soweit deren Belange durch das Vorhaben berührt sein könnten. In der Praxis bedeutet dies: Nachbarn, die ihre Rechte verletzt sehen, steht der Rechtsweg offen. Sie können gegen erteilte Baugenehmigung Widerspruch und nach Zurückweisung des Widerspruchs Anfechtungsklage erheben. Allerdings unter Umständen erst, wenn die Genehmigung bereits erteilt und die Bauarbeiten bereits begonnen haben. Darüber hinaus entfalten Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Ein Baustopp muss durch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei Gericht erwirkt werden.
Bei Rückfragen zu Verfahrensdetails informiert das Bauverwaltungsamt der Stadt Vaihingen an der Enz, E-Mail: bauverwaltungsamt@vaihingen.de, Telefon (07042) 18-243 oder 18-338.