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Stadt Vaihingen an der Enz

Zustellung und Verteilung Amtsblatt

Sie haben Fragen zur Zustellung und Verteilung des Amtsblattes?

Gerne können Sie sich an das Service-Center (hier klicken) der Vaihinger Kreiszeitung wenden. 

Amtsblatt

Hier können Sie die aktuelle Ausgabe des Amtsblatts der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz einsehen:

Ankündigungen von Jahreshauptversammlungen

Eingetragene Vereine in Vaihingen an der Enz haben weiterhin die Möglichkeit, im Amtsblatt ihre Hauptversammlungen anzukündigen, sofern ihre Satzung das vorschreibt. Die Vereine werden gebeten, sich an das untenstehende Muster zu halten. Sollte ein eingereichter Beitrag nicht diesem Muster entsprechen, wird er nicht veröffentlicht. 

Allgemeine Regeln: 

  • Die Veröffentlichung erfolgt einmalig. 
  • Schicken Sie Ihre Beiträge ausschließlich an amtsblatt@vaihingen.de. 
  • Redaktionsschluss ist Freitag, 10 Uhr.
  • Verwenden Sie keine Absätze.
  • Beschränken Sie sich auf die notwendigsten Informationen (Wer, was, wo, wann).
  • Inhalte, die nicht die angekündigte Hauptversammlung betreffen, werden nicht veröffentlicht.
  • Schreibweise Datum: 1.1.; 31.4.
  • Schreibweise Uhrzeit: 19 Uhr; 19.30 Uhr

Muster Einladung Hauptversammlung

Musterclub 71665
Wir laden hiermit herzlich zur Jahreshauptversammlung am Do., 7.11., ein. Die Versammlung beginnt um 18 Uhr im Großen Saal des Musterclubs. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Bericht des Vorstands; 3. Bericht der Kassenprüfer; 4. Übersicht Club-Abende; 5. Sonstiges. Wenn Sie Anträge oder ergänzende Vorschläge zur Tagesordnung haben, schicken Sie diese bitte per Mail an Max Mustermann, max.mustermann@musterweb.de. Corona-Hinweise: Die AHA-Regeln sind einzuhalten. Im Großen Saal herrscht zudem Maskenpflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske ist daher erforderlich. Mit freundlichen Grüßen, Max Mustermann, 1. Vorsitzender.
 

Redaktionsstatut

1    Amtsblatt

  1. Die Stadt Vaihingen an der Enz gibt ein eigenes Amtsblatt unter dem Titel „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Vaihingen an der Enz“ heraus
  2. Das Amtsblatt ist das amtliche Veröffentlichungsorgan der Stadt Vaihingen an der Enz. Es ist nicht Teil der Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen.
  3. Das Amtsblatt besteht aus einem amtlichen Teil.
  4. Der amtliche Teil beinhaltet die Pflichtveröffentlichungen der Stadt Vaihingen an der Enz. Verantwortlich ist die Stadt Vaihingen an der Enz. Der amtliche Teil läuft unter dem Rubriktitel „Amtliche Bekanntmachungen“. In Ausnahmefällen sind sogenannte „Kästen“ als Beitragsform zulässig. Amtliche Bekanntmachungen sind zudem unter den Stadtteilen möglich, sofern sie lediglich den jeweiligen Stadtteil betreffen.
  5. Das „Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stadt Vaihingen an der Enz“ erscheint jeden Donnerstag eingerückt in das „Wochenblatt“ der Vaihinger Kreiszeitung. Es wird zudem donnerstags online als pdf-Dokument auf www.vaihingen.de veröffentlicht. Sollte eine Ausgabe aufgrund berechtigter Umstände nicht an einem Donnerstag erscheinen, wird darüber rechtzeitig im Amtsblatt informiert.
  6. Redaktionsschluss für die amtlichen Bekanntmachungen ist Freitag, 10 Uhr. Verschiebt sich der Redaktionsschluss aufgrund berechtigter Umstände, wird darüber rechtzeitig im Amtsblatt und intern informiert.
  7. Beiträge sind ausschließlich in digitaler Form an die Mailadresse amtsblatt@vaihingen.de zu richten.
  8. Den im Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz vertretenen Fraktionen, Wählervereinigungen und Einzelstadträt*innen wird ermöglicht, Terminankündigungen, Berichte und Stellungnahmen im Amtsblatt zu veröffentlichen. Die Beiträge sind ausschließlich per Mail an amtsblatt@vaihingen.de zu senden. Redaktionsschluss ist freitags, 10 Uhr. Über eine Verschiebung des Redaktionsschlusses wird rechtzeitig im Amtsblatt informiert.
    1. Die angekündigten Termine dürfen nicht länger als zwei Kalenderwochen in der Zukunft liegen und sind möglichst kurz zu halten.
    2. Zulässig sind knappe und sachliche Stellungnahmen der Fraktionen,Vereinigungen und Einzelstadträt*innen des Gemeinderats zu Angelegenheiten der Gemeinde. Diese Stellungnahmen müssen sich auf den kommunalen Wirkungskreis der Fraktionen, Wählervereinigungen und Einzelstadträt*innen beschränken und dürfen nur Themen aufgreifen, für die der Gemeinderat zuständig ist, die Planungen und Aufgaben der Gemeinde betreffen oder sich auf Veranstaltungen mit kommunalpolitischem Inhalt beschränken.
    3. Innerhalb von drei Monaten vor einer Wahl werden keine Terminankündigungen und sonstige Inhalte der Fraktionen, Wählervereinigungen und Einzelstadträt*innen veröffentlicht.
    4. Wahlaufrufe und –werbung, Stellungnahmen zu landes-, bundes- und europapolitischen Angelegenheiten sind nicht erlaubt. Unzulässig sind zudem Inhalte, die strafrechtliche oder zivilrechtliche Normen verletzen. Die Amtsblatt-Redaktion behält sich vor, Inhalte, die gegen diese Richtlinien verstoßen, kommentarlos zu streichen
    5. Ferner zulässig sind Gratulationen (ab dem 50. Geburtstag in Zehn-Jahres-Schritten, Hochzeiten, Geburten und Jubiläen), Danksagungen, Ehrungen und Nachrufe von Personen, die in Vaihingen an der Enz leben/lebten.
    6. Folgende Datums-Schreibweise ist zu beachten: Mo., 7.12., 14.30 Uhr bzw. Fr., 1.1., 12 Uhr.
    7. Bei Telefonnummern mit Vaihinger Vorwahl (07042) ist diese wegzulassen.
  9. In Vaihingen an der Enz eingetragenen Verein wird es ermöglicht, einmalig ihre Jahreshauptversammlung anzukündigen. Hinweise und ein Muster, wie diese Ankündigungen auszusehen haben, sind unter www.vaihingen.de/rathaus-service/aktuelles-presse/amtsblatt zu finden.

2. Geltungsumfang

  1. Diese Vorschriften dürfen nicht über Anzeigen oder Einlagen in das Amtsblatt umgangen werden.

3. Inkrafttreten

  1. Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Amtsblatt-Archiv

Im Folgenden finden Sie die alten Ausgaben des Amtsblatts als pdf-Dateien.

http://www.vaihingen.de//rathaus-service/aktuelles-presse/amtsblatt