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Stadt Vaihingen an der Enz

Sonstige Planungen

Neben der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), den verschiedenen städtebaulichen Satzungen (z.B. Gestaltungssatzungen oder Stellplatzsatzungen) und der Sanierungsplanung (ausgewiesene Sanierungsgebiete), gibt es weitere städtebauliche Planungen, von denen keine direkte Rechtskraft für den Bürger ausgeht. In der Regel handelt es sich bei diesen Planungen um von politischen Gremien beschlossene Selbstbindungspläne. Die Verwaltung ist in ihrem Handeln an die Ziele/Inhalte der Selbstbindungspläne gebunden und aufgerufen, ggf. geeignete Maßnahmen zur Umsetzung/Sicherung der Ziele/Inhalte zu ergreifen.

Die nachfolgende Auflistung gibt einen Auszug von diesen sonstigen Planungen der Stadt Vaihingen an der Enz wieder, zu denen Sie weitere Informationen abrufen können. Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte zu den üblichen Öffnungszeiten an das Stadtplanungsamt.

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Vaihingen an der Enz (2022)

Der Gemeinderat hat am 12.04.2022 die Ergebnisse der Einzelhandelsuntersuchung für die Gesamtstadt Vaihingen an der Enz zur Kenntnis genommen und die zentralörtlichen Versorgungsbereiche „Innenstadt Vaihingen“ und das „Nahversorgungszentrum Enzweihingen“ mit den ergänzenden Nahversorgungsstandorten in den Stadtteilen Kleinglattbach, Ensingen und Horrheim sowie die sog. „Vaihinger Sortimentsliste“ als Grundlage zur Steuerung der weiteren Einzelhandelsentwicklung in Vaihingen an der Enz beschlossen.

Dateien zum Download:

Historische Ortsanalyse Vaihingen an der Enz

Mit der Erfassung stadtbildprägender Gebäude wurde Frau Dr. Kaiser, Kunsthistorikerin aus Weil der Stadt, im Februar 2020 beauftragt. Die Erfassung ist abgeschlossen und wurde vorgestellt.

Die Ortsanalyse von Frau Dr. Kaiser dokumentiert ein weitgehend geschlossen erhaltenes Stadtbild einer württembergischen Kleinstadt aus dem Mittelalter. Vor diesem Hintergrund sieht das Landesamt für Denkmalpflege ein öffentliches Erhaltungsinteresse, sodass aus fachlicher Sicht die Voraussetzungen zum Erlass einer Gesamtanlagenschutzverordnung vorliegen. Der Gemeinderat hat die Satzung erlassen. Sie ist seit dem 21.10.2022 in Kraft.

Über die historischen Gebäude hinaus schafft die geplante Verordnung auch einen kommunalen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum bei erhaltenswerten Gebäuden. Neben den nicht denkmalgeschützten Gebäuden sind auch öffentliche Räume (z.B. Straßen, Wege, Plätze) in der Gesamtanlagenschutzverordnung unter Schutz gestellt.

Dateien zum Download:
SATZUNG zum Schutz der Gesamtanlage „Altstadt Vaihingen an der Enz“ (PDF-Datei)
Satzung zum Schutz der Gesamtanlage - Lageplan (PDF-Datei)
Satzung zum Schutz der Gesamtanlage - Begründung (PDF-Datei)
Historische Ortsanalyse Teil 1 (PDF-Datei)
Historische Ortsanalyse Teil 2 (PDF-Datei)
Historische Ortsanalyse Teil 3 (PDF-Datei)

„Rahmenplan Ortskern Roßwag“ Vaihingen an der Enz

Verfahrensvermerke

  • Dem „Rahmenplan Ortskern Roßwag“ hat der Gemeinderat am 24.11.2010 zugestimmt.

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„Rahmenplan Ortskern Horrheim“ Vaihingen an der Enz

Verfahrensvermerke

  • Dem „Rahmenplan Ortskern Horrheim“ hat der Gemeinderat am 30.03.2011 zugestimmt.

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„Rahmenplan Ortskern Riet“ Vaihingen an der Enz

Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Vaihingen an der Enz

Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 den Lärmaktionsplan Stadt Vaihingen an der Enz in der Fassung vom 31.01.2018 gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen.

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http://www.vaihingen.de//leben-wohnen/planen-wohnen/sonstige-planungen