Erschließungsbeiträge & Anschlussbeiträge
Erschließungsbeiträge
Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Stadt Vaihingen an der Enz verpflichtet einen Erschließungsbeitrag zu erheben. Dieser ist u.a. für den Bau von Straßen, Plätzen und Wohnwegen bestimmt, um neue Wohngebiete zu erschließen.
Anschlussbeiträge
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.