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Stadt Vaihingen an der Enz

Naturschutz und Landschaftspflege

Die Abteilung Naturschutz- und Landschaftspflege berät die städtischen Ämter und Dienststellen hinsichtlich aller Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes. Sie fertigt Umweltberichte und Stellungnahmen überwiegend zu Bauvorhaben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Organisation der Pflege von naturschutz- und bauplanungsrechtlichen Ausgleichsflächen und Naturdenkmalen. Durch die Ausgleichsflächen soll einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes durch Flurbereinigungen und Bauvorhaben im Stadtgebiet entgegengewirkt werden. Hierzu werden defizitäre Flächen naturschutzfachlich aufgewertet und gepflegt.

Weiterhin kann die städt. Naturschutzabteilung eine erste Anlaufstelle für Fragen zum Thema Natur und Landschaft sein.

Aufgrund des geologischen Untergrunds treten in Vaihingen verschiedenen Teillandschaften auf.
Diese sind von Nord nach Süd wie folgt:

  • Im Norden -zum Keuperbergland gehörend- sind die waldbedeckten Höhenrücken des Strombergs, an denen sich große Rebgebiete befinden, während in den Tälern Ackerbau oder Grünlandwirtschaft betrieben wird.
  • Daran schließt sich nach Süden - zwischen Metter- und Enztal - die Metterplatte, eine flachwellige, offene Hochfläche mit ertragreichen Böden, die intensiv genutzt werden, an.
  • Die Flusslandschaft des unteren Enztals ist von einem Wechsel an Prall- und Gleithängen geprägt. Aufgrund des angeschnittenen Kalkgesteins bildet sich der Landschaftstyp des Heckengäus heraus. Die nordexponierten Hänge sind mit Wald oder Streuobst bestockt, während auf der südexponierten Seite Weinbau - z. T. terrassiert - betrieben wird.
  • Die letzte landschaftliche Teileinheit ist Teil der Glemstal-Strudelbach-Platte und wird durch das Vorkommen von Muschelkalk geprägt. Vor allem an südexponierten Stellen können sich auf dem kargen Untergrund naturschutzfachlich hochwertige Magerrasen und Heiden entwickeln. In den Talauen herrscht Wiesennutzung vor, während auf den Hochflächen auch Ackerbau betrieben wird. Immer wieder sind Lesesteinriegel anzutreffen, die von der mühsamen Arbeit auf diesen Böden zeugen. Diese Landschaft ist auch reich an Hecken.

Es liegen über die gesamte Gemarkung verteilt viele naturschutzfachlich hochwertige Gebiete vor: Schutzgebiete in Vaihingen

  • ​​​​​4 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 117 ha
  • 80 Naturdenkmale -davon 66 flächenhaft- mit einer Fläche von ca. 85 ha
  • ca. 500 besonders geschützte Biotope mit einer Fläche von (Verfahren noch nicht abgeschlossen) mit ca. 24 ha
  • 3 FFH-Gebiete und 2 Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 1.800 ha 
  • 9 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 4.500 ha
  • 1 geschützter Grünbestand mit einer Fläche von ca. 3 ha
  • 1 Naturpark „Stromberg-Heuchelberg“ mit einer Fläche von ca. 2.400 ha

(Stand: Sommer 2003)

Naturschutzgebiete

  • NSG „Heulerberg“ in Riet - Heidefläche
  • NSG „Unterer See“ in Horrheim - Feuchtgebiet
  • NSG „Roter Rain“ in Roßwag - Heidefläche
  • NSG „Enzaue“ in Roßwag – Talaue

In Naturschutzgebieten unterliegt die Natur dem strengsten Schutz. Diese Gebiete werden zur Sicherung gefährdeter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, ihrer besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit ausgewiesen. Die Unterschutzstellung erfolgt im allgemeinen durch das Regierungspräsidium. Es sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes führen können. Zur Erhaltung der Schutzgebiete sind oftmals Pflegemaßnahmen unabdingbar, die von der höheren Naturschutzbehörde oder von ihr beauftragten Stellen angeordnet werden. 

Naturdenkmale

Naturdenkmale nach §24 NatSchG Baden-Württemberg können einerseits Einzelbildungen der Natur (Naturgebilde) oder andererseits flächenhafte Naturdenkmale - Gebiete mit bis zu 5 ha sein. Sie sind wie Naturschutzgebiete zu schützen. Schutzzweck ist die Erhaltung und Sicherung der unter Schutz gestellten Fläche / Einzelbildung. Es ist daher u. a. verboten, Naturdenkmale zu beseitigen, bauliche Anlagen zu errichten, zu lagern, landschaftsfremde Pflanzen einzubringen, Tiere zu beunruhigen, Pflanzen zu pflücken. Besonders flächenhafte Naturdenkmale übernehmen als „Trittstein“ -Biotope wertvolle ökologische Funktionen. Die Ausweisung und Pflege der Naturdenkmale erfolgt seit dem 1.1.2005 durch die große Kreisstadt Vaihingen an der Enz selbst.

Zur Erhaltung müssen Naturdenkmale oftmals gepflegt werden.

Besonders geschützte Biotope

Als besonders geschützte Biotope nach dem NatSchG Baden-Württemberg vom 01.01.1992 gelten u. a. Biotope feuchter und trockener Standorte wie z. B. Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bachabschnitte sowie Feldhecken und Feldgehölze ab einer bestimmten Größe. Ebenso zählen Höhlen, Dolinen und Trockenmauern in der freien Landschaft dazu. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder Beeinträchtigung dieser Flächen führen können, sind verboten. Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung können weiterhin ausgeführt werden. Diese Biotope stehen seit 01.01.1992 per Gesetz unter Naturschutz. Der Schutzstatus entspricht dem eines Naturdenkmals/Naturschutzgebietes. Bezüglich Schutzzweck, Verbote gilt das unter Naturdenkmal Gesagte. Derzeit erfolgt eine Erfassung der Flächen durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg. 

Natura 2000 - Gebiete, d. h. FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete

Damit wird ein europäisches Schutzgebietssystem bezeichnet, das das Ziel verfolgt, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. FFH - Gebiete (Flora-Fauna-Habitate) dienen dem Schutz naturnaher Lebensräume und Vorkommen gefährdeter Pflanzen und Tierarten.

Geschützt sind z. B. Trocken- und Halbtrockenrasen, extensives Feuchtgrünland, Fließgewässer und Vögel wie Grauammer, Schafstelze, Wiedehopf, Wachtel .... Die Schutzvorschriften für Natura 2000-Gebiete sind im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) verankert. Ein Großteil der Natura 2000-Gebiete stand bereits als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete unter Schutz. Die höhere Naturschutzbehörde wird Pflege- und Entwicklungspläne für diese Gebiete erstellen. Die Schutzziele der Natura 2000-Gebiete sollen durch u. a. Vertragsnaturschutz (freiwillig), Arten- oder Biotopschutzprogramme erreicht werden.

Landschaftsschutzgebiete

In Landschaftsschutzgebiete unterliegen nach NatSchG Baden-Württemberg Natur und Landschaft einem besonderen Schutz. Zwecks dieses Schutzes kann es sein, die ökologische Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten oder wiederherzustellen, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu bewahren oder seine Bedeutung für die Erholung zu sichern. Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei im Allgemeinen um großflächige Gebiete mit weniger starken Einschränkungen in der Nutzung. Verboten ist die Schädigung des Naturhaushalts oder nachteilige Veränderungen des Landschaftsbildes. Einer Erlaubnis bedürfen u.a. die Errichtung baulicher Anlagen von Zäunen, Auffüllungen und Ablagerungen. Die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft sind zulässige Handlungen. Landschaftsschutzgebiete werden von der Unteren Naturschutzbehörde oder vom Regierungspräsidium als Pufferzonen zur Sicherung von Naturschutzgebieten ausgewiesen. Grundsätzlich keine Pflegeflächen. Landschaftsschutzgebiete in Vaihingen richten sich oftmals nach den Bachläufen: LSG `"Enztal", LSG "Mettertal", LSG "Kreuzbachtal". Aber auch große Streuobstwiesengebiete wie im LSG "Seehau" stehen unter Schutz. 

Geschützte Grünbestände

Geschützte Grünbestände nach NatSchG Baden-Württemberg sind wie Landschaftsschutzgebiete zu schützen. Darunter fallen besonders Alleen, Baumgruppen und -reihen innerhalb der bebauten Flächen, aber auch in der freien Landschaft als belebende und gliedernde Strukturen. Für die unter Schutz Stellung sind seit Inkrafttreten der Änderung des NatSchG Baden-Württemberg am 01.01.1992 jetzt die Kommunen verantwortlich.

Naturpark

Naturparke nach NatSchG Baden-Württemberg sind großräumige Gebiete, die überwiegend die Voraussetzungen von Landschaftsschutzgebieten erfüllen und sich wegen ihrer landschaftlichen Schönheit und Vielfalt für die Erholung besonders eignen. Sie werden durch die Oberste Naturschutzbehörde, das Ministerium für Umwelt, ausgewiesen.

Grundsätzlich keine Pflegeflächen.

Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter Land (LUBW).

Landschaftspflege auf Vaihinger Gemarkung

Seit mehr als 3 Jahrzehnten gibt die Stadt Vaihingen an der Enz Pflegearbeiten zur Erhaltung besonders naturschutzfachlich hochwertiger Flächen in Auftrag.

Dazu zählen:

  • Mahd von Magerrasen und Heideflächen
  • Mahd von Feuchtgebieten / RiedflächenMahd von (städtischen) Streuobstwiesen
  • Bekämpfung von Flächen mit Problempflanzen wie Ackerkratzdistel, Ampfer, Bärenklau, Japan-, Sacchalinknöterich, Goldrute, Kugeldistel, Nachtkerze und große Platterbse
  • Pflege von Hecken
  • Freistellen von Trockenmauern, Steinriegeln
  • Pflege von Kopfweiden
  • Schneiden von Obstbäumen
  • Ausheben von Tümpeln / Gräben

Die meisten Pflegearbeiten werden außerhalb der Vegetationszeit durchgeführt. Mit Übernahme der Landschaftspflegeflächen aus Flurbereinigungsverfahren hat sich die Anzahl an Pflegeflächen auf ca. 400 erhöht.

Magerrasen-/Heideflächen

  • nährstoffarme Böden, meist trockene Standorte
    früher oftmals Schafweiden bzw. Flächen
  • extensiver Nutzung
  • nach der Blüte gegen Verbuschung jährliche Mahd mit Abräumen des Mähguts Flora, z. B. verschiedene Orchideenarten (Pyramidenragwurz, Bienenragwurz, Hummelragwurz u.a.) Küchenschelle, Karthäusernelke, echtes Labkraut, Enzian, Kalkaster, Wolfsmilch, Silber- und Golddistel
  • Fauna, z. B. Schmetterlinge (Bläulinge, Schachbrett), Heuschrecken, Feldgrillen, Jagdgebiet für Raubvögel

Feuchtgebiete/Riedflächen

  • nasse Standorte, Grundwasser oberflächennah
  • Nutzung des Schnittguts, früher z. T. als Einstreu in den Ställen.
  • durch Drainagen und Aufgabe der Einstreu in Ställen stark dezimierte Standorte.
  • Flora, z. B. Seggen, Binsen, Schilf, Iris, Orchideen nasser Standorte (fleischrotes Knabenkraut) Baldrian
  • Fauna, z. B. Amphibien (Grasfrosch, Laubfrosch), Reptilien (Ringelnatter), Libellen (Blauflügelprachtlibelle, Sumpfschrecke, Wiesengrashüpfer), Schmetterlinge (großer Feuerfalter, Wiesenknopf - Ameisenblauling)
  • Mahd gegen Verbuschung mit Abräumen des Mähguts

Streuobstwiesen

  • nur wenige in städtischem Besitz, die nicht verpachtet werden konnten
  • extensiv genutzte kräuterreiche Wiesen, locker mit Obstbaumhochstämmen bestanden
  • durch Unwirtschaftlichkeit im Rückgang begriffen
  • Flora, z. B. Wiesenmargerite, Flockenblume, Witwenblume, Wiesensalbei
  • Fauna, z. B. Vögel, Steinkauz, Wendehals, Stieglitz, Grünfink, 5 mal mehr Hummeln und Bienen sowie 10 mal mehr Käfer als in intensiver Obstanlage
  • Mahd 1 mal pro Jahr nach der Blüte mit Abräumen des Mähguts

Hecken

  • auf landwirtschaftlich nutzlosen Standorten
  • früher Nutzung des dickeren Holzes als Brennholz sowie der Früchte der Heckensträucher
  • Flora: heimische Sträucher wie Schlehe, Heckenrose, Holunder, Pfaffenhütchen, Hasel
  • Fauna: Vögel wie Dorngrasmücke, Neuntöter, Insekten wie Schlupfwespen, Laufkäfer, Säuger wie Wiesel, Spitzmäuse u.a. mehr
  • Auf-Stock-Setzen, d.h. Schnitt der Sträucher ca. 20 cm über dem Boden, bei Verkahlen der Hecke, d.h. Hecke wird "durchsichtig"

Trockenmauern/Steinriegel

  • nährstoffarm, starkes Aufheizung in der Sonne
  • durch Betonmauerbau, Flurbereinigungen usw. stark reduzierte Lebensräume
  • Flora: Mauerpfeffer, fette Henne, Zimbelkraut
  • Fauna: Mauereidechsen
  • freihalten der Mauer, damit keine Beschattung erfolgt, Entfernung von Gehölzaufkommen aus der Mauer

Kopfweiden

  • entstanden aus regelmäßig geschnittenen Weidensteckhölzern
  • frühere Nutzung: Brennholz, Bindeweiden für Reben
  • Flora: ca. 100 Arten können auf Kopfweiden leben, z.B. Stachelbeere
  • Fauna: Höhlen für Fledermäuse, Steinmarder, Siebenschläfer
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