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Aufgaben Freiwillige Feuerwehr

Nach § 3 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg ist es Aufgabe jeder Gemeinde, damit auch der Stadt Vaihingen an der Enz, auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Die Stadt Vaihingen an der Enz erfüllt diesen Auftrag, indem sie in allen neun Stadtteilen eine Abteilungsfeuerwehr unterhält, mit den jeweils erforderlichen Räumlichkeiten, Fahrzeugen und Geräten ausstattet und die Angehörigen der Feuerwehr durch Besuch von Lehrgängen, Abhaltung von Übungen usw. fortbildet.

Die Abteilungswehren sind organisatorisch zur Gesamtwehr Vaihingen an der Enz zusammen gefasst.

Aufgaben der Feuerwehr nach § 2 Feuerwehrgesetz:
Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, z. B. auch bei Verkehrsunfällen, hat die Feuerwehr technische Hilfe zu leisten und zwar kostenfrei.
Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst, z. B. bei Veranstaltungen, beauftragt werden.

Die derzeit ca. 270 Angehörigen der Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig, fachlich sehr gut ausgebildet und mit den erforderlichen Fahrzeugen, Geräten sowie persönlicher Schutzausrüstung und -kleidung ausgestattet.

Der Nachwuchsgewinnung dient die Einrichtung und Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr. Sie umfasst derzeit ca. 57 Jungen und Mädchen bis zum 18. Lebensjahr. Die Verantwortlichen der Jugendabteilung organisieren für ihre Mitglieder abwechlsungsreiche Übungen und Anlässe, um den dringend erforderlichen Nachwuchs für die aktive Wehr zu gewinnen.

Die Alarmierung der Feuerwehr findet über den bekannten Notruf 112 statt. Dieser geht bei der Feuerwehrleitstelle Ludwigsburg ein. Vor dort wird dann die Alarmierung der zuständigen Abteilung bzw. der erforderlichen Gruppen aus der Gesamtwehr zum Einsatzort veranlasst.

Was kann zur Verhütung von Brandfällen oder anderen Einsätzen jeder selbst tun?
Offenes Licht und Feuer:


Elektrizität:


Bei Hobby und Freizeit:



Durch Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, z. B. durch Verwendung schwer brennbarer Baustoffe, Feuerschutztüren in Heizungskellern, Anbringen von Rauchmeldern sowie durch bereitgehaltene Geräte zur Brandbekämpfung, können die Gefahren für Menschen und Sachwerte entscheidend verringert werden.

Sind alle Einsätze der Feuerwehr kostenfrei?
Das Feuerwehrgesetz erlaubt in § 36 den Gemeinden, dass sie bei anderen Einsätzen als im Brandfalle und der Menschenrettung sowie dem Auspumpen von Wohnungen und Kellern nach Unwetter oder Hochwasser Kostenersatz verlangen kann. Die Stadt Vaihingen an der Enz regelt dies in einer Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr.
Kostenersatzpflicht besteht z. B. bei Verkehrsunfällen ohne Menschenrettung, bei mutwilligen Fehlalarmen, bei Leistungen der Feuerwehr die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
Die Kostenersätze betragen derzeit:

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Kontakt, Infos und Links

Vorderansicht des Vaihinger Rathauses
Zwei Männer beim Beratungsgespräch

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Stadtverwaltung | Marktplatz 1 | 71665 Vaihingen a. d. Enz