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GEZ - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen. Der Antrag kann nachfolgend als pdf-Dokument unter Rundfunkgebührenbefreiung bei der GEZ geladen werden.
Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die
GEZ
50656 Köln


Weitere Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link.


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