GEZ - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen. Der Antrag kann nachfolgend als pdf-Dokument unter Rundfunkgebührenbefreiung bei der GEZ geladen werden.
Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die
GEZ
50656 Köln
Weitere Informationen finden Sie unter dem unten stehenden Link.


