Denkmalschutz

Baudenkmale prägen die Kulturlandschaft einer Region und spielen eine zentrale Rolle in der Erfahrungswelt jedes Menschen. Sie sind als Symbole historischer Epochen und als Zeugnisse früheren Lebens, Arbeitens und Handelns für das Verständnis der heutigen Welt von unschätzbarem Wert.
Die Denkmalpflege hat sich zum Ziel gesetzt, diese Kulturgüter in die Gegenwart einzubinden und verständlich zu machen und sie auf diese Weise auch für die Nachwelt zu tradieren.
Dies gilt nicht nur für besonders alte, einmalige und hochbedeutsame, sondern auch für vergleichsweise junge Bauwerke, sofern sie authentische Dokumente der Vergangenheit sind. Die Aufgabe der Denkmalpflege ist dabei nicht allein auf die Erhaltung des ursprünglichen Bautenstandes beschränkt, sondern sie besteht im Wesentlichen darin, Kulturdenkmale in die städtebauliche Entwicklung einzubeziehen und sie einer zeitgemäßen Nutzung zuzuführen.
Untere Denkmalschutzbehörde
Die untere Baurechtsbehörde der Stadt Vaihingen an der Enz ist als untere Denkmalschutzbehörde erster Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich des Denkmalschutzes in der Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen an der Enz, Oberriexingen, Eberdingen und Sersheim.

Die untere Denkmalschutzbehörde ist zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen in der
Friedrich- Kraut-Straße 40
71665 Vaihingen an der Enz
Tel. 07042 / 18 323
Fax 07042 / 18 257
s.sure@vaihingen.de
Weitere Informationen und Infobroschüren zum Denkmalschutz erhalten Sie beim
Regierungspräsidium Sutttgart, Abteilung 8 (Landesamt für Denkmalpflege LAD) bzw.
Referat 86, Denkmalpflege
Hausanschrift
Berliner Straße 12
73728 Esslingen am Neckar
Tel. 0711 / 664 63-0
Fax 0711 / 664 63-444
Postanschrift
Regierungspräsidium Stuttgart
Postfach 20 01 25
73712 Esslingen am Neckar
Was ist ein Kulturdenkmal?
Kulturdenkmale im Sinne von §2 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes sind: »... Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.«
Die Denkmaleigenschaft ergibt sich unmittelbar aus den oben genannten Kriterien. Die gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten ohne Eintragung, zum Beispiel in eine Liste. Der Begriff Kulturdenkmal ist von keiner Zeitgrenze eingeschränkt. Objekte von der Vor- und Frühgeschichte bis in die jüngste Zeit können Denkmalrang besitzen.
Sie möchten ein Baudenkmal verkaufen / kaufen
Das Regierungspräsidium Stuttgart unterhält eine kostenlose Datenbank mit verkäuflichen Baudenkmalen sowie weiteren Hinweisen. "Verkäufliche Baudenkmale", Regierungspräsidium Stuttgart
Eine weitere (für den Verkäufer kostenpflichtige) „denkmal-Börse“ wird von der Leipziger Messe GmbH betrieben. "denkmal-Börse", Leipziger Messe GmbH
Die nachfolgende Liste gibt ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Kulturdenkmale im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen an der Enz, Oberriexingen, Eberdingen und Sersheim wieder. Zu vielen der in der Liste aufgeführten Kulturdenkmale gibt es Kurzbeschreibungen, die bei der unteren Denkmalschutzbehörde eingesehen werden können.
Liste der Kulturdenkmale in Vaihingen an der Enz, Oberriexingen, Eberdingen und Sersheim
- Bau- und Kunstdenkmale in Vaihingen an der Enz (application/pdf 24.6 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Aurich (application/pdf 5.2 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Ensingen (application/pdf 7.0 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Enzweihingen (application/pdf 7.0 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Gündelbach (application/pdf 6.1 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Horrheim (application/pdf 6.8 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Kleinglattbach (application/pdf 5.5 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Riet (application/pdf 4.7 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Roßwag (application/pdf 7.3 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Oberriexingen (application/pdf 12.7 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Eberdingen (application/pdf 16.3 KB) ».
- Bau- und Kunstdenkmale in Sersheim (application/pdf 6.1 KB) ».
- Merkblatt und Antragsformular für Steuerbescheinigungen nach §§7i,10f,11b EStG (application/pdf 61.6 KB) ».


