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Abmeldung / Wegzug aus Vaihingen an der Enz und seinen Stadtteilen

zuständig:


Die Meldepflicht innerhalb einer Woche nach Auszug aus einer Wohnung besteht nur noch in folgenden Fällen:



Mitzubringende Unterlagen:



Bitte beachten:
Falls im Inland eine neue Wohnung bezogen wird, besteht die Abmeldepflicht nicht mehr. Sie müssen sich nur innerhalb von einer Woche bei der neuen Gemeinde anmelden.



Gebühren

Gebührenfrei

Formulare

Suchfunktion

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Kontakt, Infos und Links

Ein Sachbearbeiter mit seiner Kundin beim Beratungsgespräch am Bildschirm
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Kontaktadresse

Stadtverwaltung | Marktplatz 1 | 71665 Vaihingen a. d. Enz