Abmeldung / Wegzug aus Vaihingen an der Enz und seinen Stadtteilen
zuständig:
- Rathaus vor Ort in Roßwag
- Aufgabenbereich Bürgeramt
- Rathaus vor Ort in Aurich
- Rathaus vor Ort in Ensingen
- Rathaus vor Ort in Enzweihingen
- Rathaus vor Ort in Gündelbach
- Rathaus vor Ort in Horrheim
- Rathaus vor Ort in Kleinglattbach
- Rathaus vor Ort in Riet
Die Meldepflicht innerhalb einer Woche nach Auszug aus einer Wohnung besteht nur noch in folgenden Fällen:
- Aufgabe einer von mehreren Wohnungen
- Keine neue Wohnung im Inland
- Wegzug ins Ausland
Mitzubringende Unterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular, wenn heruntergeladen, ansonsten zur Abholung in Papierform
- Personalausweis, Reisepass, bei Kleinkindern Geburtsurkunde, von allen abzumeldenden Personen
Bitte beachten:
Falls im Inland eine neue Wohnung bezogen wird, besteht die Abmeldepflicht nicht mehr. Sie müssen sich nur innerhalb von einer Woche bei der neuen Gemeinde anmelden.


