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Anmeldung / Zuzug nach Vaihingen an der Enz und seinen Stadtteilen

zuständig:


Meldepflicht besteht innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung.

Mitzubringende Unterlagen:



Da keine Abmeldepflicht beim früheren Wohnort mehr besteht, wenn eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann es sein, dass noch zusätzliche Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Anmeldung notwendig sind wie z. B.:


Falls Sie Ihren früheren Wohnsitz beim Zuzug beibehalten, muss die Meldebehörde feststellen, welche Wohnung die Hauptwohnung ist. Füllen Sie deshalb zusätzlich zur Anmeldung die Erklärung zur Feststellung der Hauptwohnung aus.

Gebühren

Gebührenfrei

Formulare

PDF-Download

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Kontaktadresse

Stadtverwaltung | Marktplatz 1 | 71665 Vaihingen a. d. Enz