Anmeldung / Zuzug nach Vaihingen an der Enz und seinen Stadtteilen
zuständig:
- Rathaus vor Ort in Roßwag
- Aufgabenbereich Bürgeramt
- Rathaus vor Ort in Aurich
- Rathaus vor Ort in Ensingen
- Rathaus vor Ort in Enzweihingen
- Rathaus vor Ort in Gündelbach
- Rathaus vor Ort in Horrheim
- Rathaus vor Ort in Kleinglattbach
- Rathaus vor Ort in Riet
Meldepflicht besteht innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung.
Mitzubringende Unterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, wenn heruntergeladen, ansonsten zur Abholung in Papierform
- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Kinderausweis oder bei Kleinkindern Geburtsurkunde, von allen umzumeldenden Personen
Da keine Abmeldepflicht beim früheren Wohnort mehr besteht, wenn eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann es sein, dass noch zusätzliche Unterlagen oder Informationen zu Ihrer Anmeldung notwendig sind wie z. B.:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden
- Auszug aus dem Familienbuch
- Einbürgerungsurkunde
- Austrittserklärung aus anderen Staatsangehörigkeiten
- Scheidungsurteil
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung
- Getrenntlebenderklärung
- Angabe von weiteren Wohnungen im Inland etc.
Falls Sie Ihren früheren Wohnsitz beim Zuzug beibehalten, muss die Meldebehörde feststellen, welche Wohnung die Hauptwohnung ist. Füllen Sie deshalb zusätzlich zur Anmeldung die Erklärung zur Feststellung der Hauptwohnung aus.
Gebühren
GebührenfreiFormulare
- Anmeldung - bei Zuzug ».
- Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte ».
- Gewerbe-Anmeldung ».
- Rundfunkgebühren für Radio und Fernsehen - Anmeldung für Privathaushalt ».
- Rundfunkgebühren für Radio und Fernsehen - Anmeldung für Gewerbe ».
- Antrag auf Übermittlungssperre ».
- Einverständniserklärung Gewerbeverzeichnis ».


