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Der Eigenbetrieb Enztalbad versorgt das Gemeindegebiet mit Dienstleistungen eines Sport- und Freizeitbades. Der Eigenbetrieb betreibt alle diesen Betriebszweck fördernden oder ihm wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Das Enztalbad erzielt keine Gewinne.
Zuständigkeiten:
- Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat beschließt auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuss obliegen
- Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werdem vom Oberbürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegt damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung
Stammkapital:
Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 2 Mio. Euro festgesetzt.
Zuständige Personen:
Melanie Lerche (Amtsleiterin)Tel 07042 / 18-228
Fax 07042 / 18-317
E-Mail: m.lerche@vaihingen.de
Helmut Schulz (Betriebsleiter Enztalbad)
Tel 07042 / 97013-0


