Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans „Papierfabrikstraße, 1. Änderung“ in Vaihingen/Enz - Enzweihingen
Der Gemeinderat der Stadt Vaihingen an der Enz hat am 23.11.2011 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Papierfabrikstraße, 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist der Lageplan des Stadtplanungsamts vom 17.10.2011 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Die im Plangebiet ansässige Firma plant umfangreiche Erweiterungen, die auch zur Sicherung des Betriebsstandorts erforderlich werden. Diese Erweiterungen sind durch den bestehenden Bebauungsplan nicht mehr abgedeckt, so dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer Planauflage beim Bauverwaltungsamt Vaihingen an der Enz, Friedrich-Kraut-Straße 40, 2. Obergeschoss, Planwand vom 20.01.2012 bis 23.02.2012 während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, und zur Erörterung der Planung gegeben. Im Anschluss daran können die Planunterlagen in Zi. 200 eingesehen und Anregungen bis zum 30.04.2012 fristgerecht vorgetragen werden.
Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen den Drucksachen der öffentlichen Sitzungen in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Bedenken/Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.


