Aufgaben Ortschaftsrat
Ortschaftsräte und Ortsvorsteher in Aurich, Ensingen, Enzweihingen, Gündelbach, Horrheim, Kleinglattbach, Riet und Roßwag
Ortschaftsrat
In Vaihingen an der Enz gilt die Ortschaftsverfassung, das bedeutet: In jedem Vaihinger Teilort gibt es eine örtliche Verwaltung und einen Ortschaftrat mit Ortsvorsteher. Die Mitglieder des Ortschaftsrats heißen Ortschaftsräte. Sie werden genauso wie die Gemeinderäte alle fünf Jahre von den Bürgern des jeweiligen Stadtteils gewählt. Der Ortschaftrat berät die örtliche Verwaltung. Der Gemeinderat muss in wichtigen örtlichen Angelegenheiten die Meinung der Vertreter des Stadtteilgremiums berücksichtigen. Außerdem können die Ortschaftsräte für alle Angelegenheiten in ihrem Stadtteil Vorschläge machen.
Ortsvorsteher
Der Ortschaftsrat schlägt den Ortsvorsteher vor. Der Gemeinderat wählt ihn. Er ist Vorsitzender des Ortschaftsrats. Ähnlich wie der Bürgermeister ist er für die Umsetzung der Entscheidungen des Ortschaftsrats zuständig. Außerdem leitet er die örtliche Verwaltung.
Nähere Informationen zu den Aufgaben des Ortschaftsrates finden Sie in der Hauptsatzung unter der Ziffer 0.2 der Ortsrechtsammlung der Stadt Vaihingen an der Enz.


